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Ab 2023 ist XPlanung verbindlicher Standard für Planungsverfahren

Ab 2023 ist XPlanung verbindlicher Standard für Planungsverfahren

Bedeutung, Ziele und Nutzen des standardisierten Datenaustauschformates XPlanung

Spätestens 2023 kommt keine Verwaltung mehr daran vorbei: räumliche Pläne wie Bauleit- oder Landschaftspläne müssen standardmäßig auf Basis des XPlanungsformates erfasst und bearbeitet werden. Dies hat der IT-Planungsrat beschlossen. Was bedeutet dies für die öffentlichen Verwaltungen und welchen Nutzen tragen sie davon? Fragen, die wir im folgenden Beitrag klären werden.

Bauleitpläne sind sowohl für die Verwaltungen selbst als auch für Planer und Bürger eine wichtige Grundlage für zahlreiche Entscheidungen. Leider gab es bislang kein einheitliches Datenformat, wenn es um den Austausch der Pläne ging. Dies führte zu großen Informations- und Datenverlusten. Ändern wird sich dies mit dem Beschluss des IT-Planungsrates vom 5. Oktober 2017. Um eine effiziente Aufstellung, Genehmigung, Änderung und Nutzung von Bauleitplanen zu gewährleisten, wird nach fünfjähriger Übergangsfrist zum 1. Februar 2023 die Anwendung des Standards XPlanung verbindlich.

Was bedeutet eigentlich der Begriff XPlanung?

XPlanung ist nach dem Planungsratsbeschluss DER gesetzlich verbindlich anzuwendende Datenstandard und das Datenaustauschformat für IT-Verfahren, die sich mit räumlichen Plänen beschäftigen. Als offenes, XML-basiertes Datenaustauschformat wird es zur Erstellung, den Austausch, der Speicherung und der Bereitstellung von teil- oder vollvektoriellen Planwerken wie Bauleitplänen sowie Regional- und Landschaftsplänen angewendet.

XPlanung Collage

Grafik: Darstellung von Plänen auf Grundlage der Basiskarten

Welche Ziele verfolgt die Einführung eines standardisierten Austauschformates?

Großes Ziel bei der Einführung von XPlanung und damit dem erweiterten Standard für raumbezogene Daten in Form von XPlanGML ist ein verlustfreier Transfer von raumbezogenen Planungsdaten während der Planaufstellung oder -änderung. Ziel ist es außerdem, bei der Neuaufstellung von Plänen oder für die wesentliche Überarbeitung von Altplänen hinsichtlich des Geltungsbereiches oder der Planinhalte anhand der aktuellen gesetzlichen Regelungen und der aktuellen Geobasisdaten eine komplette Neudigitalisierung vorzunehmen. Dabei können entweder vollvektorielle Planinhalte oder auch nur Pläne mit Geltungsbereich und Rasterkarte erfasst werden. Auch die Bereitstellung von Planwerken in Geoportalen oder Geodiensten im Internet soll mithilfe des Standards XPlanung forciert werden, um der Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht laut INSPIRE gerecht zu werden.

XPlanung Veroeffentlichung Geoportal

Grafik: Veröffentlichung der Pläne in Geoportalen zugunsten der Bürgerfreundlichkeit

Was bedeutet dies für die öffentlichen Verwaltungen?

Verwaltungen können eigentlich nur von der Standardisierung des Datenaustauschformates profitieren. Denn somit sind sie weniger abhängig bei der Vergabe von Planungsleistungen. Außerdem können die vorhandenen Pläne einfacher in andere Sachverhalte beispielsweise Schulentwicklungsplanung, Baugenehmigungen und viele mehr eingebunden werden. Darüberhinaus ist es ein weiterer Schritt zu mehr Bürgerfreundlickeit, wenn Bauleitpläne den Bürgern über Webdienste bereitgestellt werden können. Doch zunächst stehen die Verwaltungen vor der Aufgabe, die Basis für diese Beschlussvorlage zu legen und eine xplanungs-konforme Software für die zukünftigen Pläne zu finden. Die Software ARCHIKART arbeitet hierbei eng mit dem geografischen Informationssystem CAIGOS zusammen. Deren Fachschale XPlanung setzt die Vorgaben des IT-Planungsrates bereits jetzt nach dem verbindlichen XPlan-Standard 5.1 um.

XPlanung Rasterplan mit Sachdaten

Grafik: Anzeige von importierten Plandaten mit Sachdaten und Rasterkarte in der Anwendung CAIGOS XPlanung

Bebauungspläne werden xplan-konform in CAIGOS (Version 2019) erfasst und sortiert. Entsprechend dem XPlan-Objektmodell erfolgt die Speicherung der Sachdaten und der externen Referenzen wie der Rechtsplan-Scan, Erläuterungen, textliche Festsetzungen, Verfahrensvermerke und vieles mehr in der gleichnamigen CAIGOS Fachanwendung und somit in einer Datenbank. Die Grafik wird entsprechend dem XPlan-Modell abgebildet und folgt in der Strukturierung auch den Vorgaben der PlanZVO. Nach dem Import stellt das GIS den gesamten georeferenzierten Rechtsplan automatisch als Kartenwerk dar. Auch die neu erstellten oder überarbeiteten Pläne können mit allen externen Dokumenten exportiert werden.

Collage Planzeichnen CAIGOS

Grafik: Neuerfassung eines X-Planes in der Anwendung CAIGOS XPlanung

Bebauungspläne werden xplan-konform in CAIGOS (Version 2019) erfasst und sortiert. Entsprechend dem XPlan-Objektmodell erfolgt die Speicherung der Sachdaten und der externen Referenzen wie der Rechtsplan-Scan, Erläuterungen, textliche Festsetzungen, Verfahrensvermerke und vieles mehr in der gleichnamigen CAIGOS Fachanwendung und somit in einer Datenbank. Die Grafik wird entsprechend dem XPlan-Modell abgebildet und folgt in der Strukturierung auch den Vorgaben der PlanZVO. Nach dem Import stellt das GIS den gesamten georeferenzierten Rechtsplan automatisch als Kartenwerk dar. Auch die neu erstellten oder überarbeiteten Pläne können mit allen externen Dokumenten exportiert werden.

Auf der Konferenz XPlanung für die kommunale Praxis in Potsdam gibt es weiterführende Informationen zum Thema. Dabei geht es um den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung von Bauleitplänen sowie um Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Arbeitshilfen zur Einführung des IT-Standards XPlanung. Die ARCHIKART Software AG ist hier vor Ort und steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Gern stellen wir Ihnen auch die Fachschale XPlanung von CAIGOS vor. Sprechen Sie uns an!

Für alle, die nicht vor Ort sein können, haben wir alle erforderlichen Informationen auf unserer Webseite in dem Flyer "Umsetzung von Planungsverfahren mit der CAIGOS Fachschale XPlanung" zusammengefasst. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben!

Autor/ Autorin

Jana Fritz

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