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Die Grundsteuerreform 2022 hat viele Verwaltungen vor große Herausforderungen gestellt. Zahlreiche ARCHIKART-Anwender haben diese erfolgreich gemeistert – inklusive der elektronischen Übermittlung der Grundsteuererklärungen über ELSTER mit ARCHIKART.
Mittlerweile liegen die neuen Grundsteuerbescheide vor – das neue Grundsteuermodell ist seit Anfang diesen Jahres gültig.
Wie geht es jetzt weiter?
ARCHIKART unterstützt auch weiterhin und bietet viele Möglichkeiten für ein effizientes und nachhaltiges Management Ihrer Grundsteuerobjekte:
Hinterlegen Sie alle relevanten Daten wie Steuermesszahl, Messbetrag und digitalisierte Bescheide direkt am Grundsteuerobjekt. Durch eine gültigkeitsbasierte Ablage bleiben historische Daten erhalten. Auswertungen basieren immer auf den aktuellen Erklärungen.
Steuerfreie Objekte lassen sich entsprechend kennzeichnen und auswerten.
Wenn alle Daten erfasst und die Hebesätze der Gemeinden hinterlegt sind, berechnet ARCHIKART automatisch die Grundsteuer für das laufende und das folgende Jahr und zeigt diese direkt am Grundsteuerobjekt an.
Nutzen Sie flexible Auswertungen: Ob für landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke oder Nichtwohngrundstücke – ARCHIKART liefert schnell alle gewünschten Informationen.
Alle wertrelevanten Änderungen am Grundstück sind dem Finanzamt zu melden. Nutzen Sie dafür die Grundsteuer-Änderungsanzeige in ARCHIKART. Dafür steht das Formular GW5 digital in ARCHIKART zur Verfügung.
Vorhandene Basisdaten (z.B. Lage, Eigentümer usw.) werden automatisch in das Formular übernommen. Ausfüllhilfen und Plausibilitätsprüfungen erleichtern die Erfassung zusätzlich.
Versenden Sie die Änderungsanzeige elektronisch via ELSTER an das Finanzamt, dabei wird die Änderungsanzeige automatisch revisionssicher im Dokumentenarchiv für eine spätere Nachverfolgung gespeichert.
Kein Problem! Dann starten Sie jetzt durch!
Auch wenn Sie die ursprünglichen Erklärungen nicht über ARCHIKART abgegeben haben – ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Profitieren Sie von einem durchgängigen, effizienten und nachhaltigen Arbeitsprozess.
Auf der Basis der amtlichen Flurstücke werden die Grundsteuerobjekte gebildet und mit verschiedenen Detaildaten, wie Aktenzeichen des Finanzamtes, Grundstücksart, Lage des Objektes Eigentümer, Bebauung, u.v.m. versehen.
Durch die Fortschreibung der amtlichen Flurstücke durch regelmäßige ALKIS-Importe bzw. das Management das Basisobjekte (Flurstücke, Gebäude) haben Sie auch die Grundsteuerobjekte im Blick.
Sind die Grundsteuerobjekte einmal gebildet, können Sie alle Vorteile der ARCHIKART-Anwendung Grundsteuer nutzen.
Ihre Vorteile mit ARCHIKART auf einen Blick
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Kontaktieren Sie uns gern für weiterführende Informationen.
Sabine Wetzold
Teamleiterin Vertrieb
vertrieb@archikart.de
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