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In unserem Blogbeitrag Umlage der Grundsteuer A – Praktikable Lösungen für Eigentümer und Pächter haben wir verschiedenen Modelle zur Umlage der Grundsteuer A auf Pachtverträge aus fachlicher Sicht betrachtet. Im Ergebnis dieser Betrachtung empfehlen wir die Umlagemodelle:
Die pauschale Umlage oder Bruttopacht (Modell A) ist in ARCHIKART über Lizenz Pacht-/ Nutzungs-/ Mietverträge standardmäßig verfügbar. Sie wird auch schon seit längerem von vielen Anwendern genutzt.
Während bei einer „Bruttopacht“ alle Grundbesitzabgaben im Pachtpreis enthalten sind, kann die pauschale Umlage auch als separater Zahlungsbestandteil (Nebenkosten) am Vertrag erfasst und gebucht werden.
Ab der Version 4.80 erweitert ARCHIKART das Spektrum für die Umlage:
Über eine Lizenzerweiterung „Umlage Grundbesitzabgabe“ stehen zusätzlich die Modelle Flächenbezogene Umlage (Modell B) und Nutzungsartenbezogene Umlage (Modell C) mit direktem Rückgriff auf den Daten der Grundsteuerobjekte/Grundsteuerwertbescheide zur Verfügung.
Basis ist die Nutzung der ARCHIKART-Applikationen Pacht-/Nutzungs-/Mietverträge sowie Grundsteuerobjekte. In Verbindung mit der neuen Lizenz „Umlage Grundbesitzabgabe“ können weiterführende Informationen hinterlegt werden:
1. Grundsteuerobjekte: Differenzierte Erfassung der Grundsteuerwerte nach Nutzungsarten für Grundsteuerobjekte der Land- und Forstwirtschaft – basierend auf den hinterlegten Grundsteuerwertbescheiden. Die Informationen können den im Dokumentenarchiv hinterlegten Grundsteuerwertbescheiden entnommen und nacherfasst werden. Eine Übernahme der Werte aus den gescannten Dokumenten durch eine KI-gestützte Dokumentenanalyse befindet sich derzeitig in Entwicklung.

Grundsteuerobjekte: Erfassung Grundsteuerwerte nach Nutzungsarten
2. Nutzungs-/Pachtverträge: Anlage der Kalkulationen für die Umlage der Grundsteuer je Vertrag mit Rückgriff auf die zugehörigen Grundsteuerobjekte und Angabe der Nutzungsart(en) und des relevanten Flächenanteils. Die Berechnung der vertragsbezogenen, anteiligen Grundsteuer erfolgt unmittelbar auf Basis der zentral hinterlegten Hebesätze.
Diese Erfassung für laufende Verträge ist ein einmaliger Aufwand und damit eine Investition in die Zukunft. Bei Neuverpachtungen kann er direkt mit der Vertragserfassung kombiniert werden.

Nutzungs-/Pachtverträge: Neue Berechnungsgrundlage "Umlage Grundsteuer"
Ein großer Vorteil von ARCHIKART ist die flexible Anpassung der Grundsteuerumlage an die jährlich veränderten Grundsteuerhebesätze der Gemeinden.
Neue Hebesätze können sofort nach ihrem Bekanntwerden eingepflegt werden. Ab dem Folgejahr lassen sich dann über einen Anpassungslauf die Grundsteueranteile für alle Verträge automatisch und massenhaft neu berechnen. So bleiben Ihre Daten jederzeit aktuell und rechtlich abgesichert.
Die berechneten Grundsteuerumlagen können in den Verträgen als Nebenkosten ausgewiesen und in Dokumenten jederzeit nachvollzogen dargestellt werden. Gleichzeitig fließen sie automatisch in die Sollstellung der Finanzbuchhaltung ein – ohne zusätzlichen manuellen Aufwand.
Team Vertrieb
vertrieb@archikart.de
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