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OpenData - Sonderfall ALKIS

OpenData - Sonderfall ALKIS

In der vergangenen Woche informierten wir an dieser Stelle über Geobasisdaten, die als OpenData - also für jeden frei verfügbar - bereitgestellt werden. Natürlich gibt es aber neben diesen allgemein zugänglichen Daten auch weiterhin geschützte Daten. Diese werden kostenfrei abgegeben, sind aber aus Datenschutzgründen nicht für jeden verfügbar. Um vollständige ALKIS-Daten mit Eigentümerinformationen zu bekommen, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Bei ALKIS-Differenzdaten (NBA-Daten) muss zusätzlich auf den jeweiligen Servern der Kataster- oder Landesvermessungsämter ein kundenspezifisches Verfahren angelegt werden.

Aus diesen Gründen stehen ALKIS-Daten mit Eigentümerinformationen nicht in allen Bundesländern in den OpenData-Portalen zur Verfügung.

Eine Ausnahme ist die ALKIS-Abgabe Brandenburg. Über den dortigen Geobroker könnten auch ALKIS-Daten mit Eigentümerinformationen bestellt werden - selbstverständlich auch hier nur nach vorherigem schriftlichen Nachweis des berechtigten Interesses. Nachdem diese Formalitäten geklärt sind, können Brandenburger Kommunen vollständige ALKIS-Daten innerhalb des berechtigten Gebietes jederzeit herunterladen.

Pruefung berechtigtes Interesse


Anders als viele andere Systeme, führt ARCHIKART für alle Sach- und Geometriedaten eine Historie. Das bedeutet, dass auch beim Import von Komplettdaten ein Abgleich mit den schon vorhandenen Daten erfolgt. Dabei wird eine Objekthistorie für alle ALKIS-Objekte in der ARCHIKART-Datenbank angelegt. Dies geschieht bei Komplettdaten grundsätzlich nach dem Prinzip, dass identische Objekte erhalten bleiben, geänderte Objekte aktualisiert werden und Objekte, die nicht mehr in den Daten enthalten sind, historisch werden.

Damit das korrekt funktioniert, müssen die importierten Daten immer die gleichen Gebiete abdecken.

Dies kann über den Geobroker beim Download von Komplettdaten leider nicht gewährleistet werden. Daher weist der ARCHIKART ALKIS-Import Komplettdaten, die über den Geobroker heruntergeladen wurden, grundsätzlich ab. Der Import dieser aus dem Geobroker stammenden Daten könnte die bereits in der Datenbank vorhandenen Daten verfälschen (Flurstücke, Grundbücher usw. werden historisiert, da nicht enthalten, obwohl diese noch aktuell sind), ohne dass es zu entsprechenden Fehlermeldungen kommt.
Wir können unseren Brandenburger Kunden daher nur empfehlen, die ALKIS-Daten weiterhin über die jeweiligen Katasterämter zu beziehen.

Datenbereich im Geobroker ist frei waehlbar


Die unterschiedliche Handhabung der Gebührenordnung für Datenabgabedienstleistungen ist derzeit noch in Klärung zwischen den Katasterämtern, der Landesvermessung und dem Innenministerium. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice der LGB in Potsdam: https://geobasis-bb.de/lgb/de/kontakt/

Autor/ Autorin

Stephan Nachtigall

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