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Als Eigentümerin zahlreicher öffentlicher Gebäude und baulicher Anlagen sind die Themen Brandschutz und Brandsicherheit bei kommunalen und kirchlichen Verwaltungen eine regelmäßige und wichtige Aufgabe. In diesem Rahmen müssen sogenannte Brandverhütungsschauen oder auch Brandsicherheitsschauen regelmäßig durchgeführt werden. Doch nicht nur das, auch eine lückenlose Dokumentation ist wichtig. Mit den richtigen Mitteln kann der gesamte Vorgang von A wie Ankündigung bis Z wie Zahlungsinformation in einem Rutsch abgewickelt werden.
Was ist eine Brandverhütungsschau, Feuerschau beziehungsweise Brandsicherheitsschau?
Mit allen drei Fachbegriffen sind die Maßnahmen beschrieben, die vorbeugend unternommen werden, um Brände, Explosionen und die damit einhergehende Schädigung von Mensch und Gebäuden zu verhindern. Betroffen sind dabei Gebäude, die von einer erhöhten Anzahl von Menschen frequentiert werden und Gebäude die ein erhöhtes Brand- und Explosionspotenzial aufweisen. Beispiele aus dem kommunalen und kirchlichen Bereich sind hier Schulen, Kindergärten , .....
Das Verfahren der Brandverhütungsschau ist umfangreich und orientiert sich grundsätzlich an den gesetzlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer. Darin wird neben dem Umfang auch definiert, was bei der Brandverhütungsschau zu beachten ist. In regelmäßigen Zeitabständen müssen somit brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen dokumentiert und kurzfristig behoben werden. Je nach Verordnung des Bundeslandes sind die Prüfungen in Abständen von 2 bis 5 Jahren durchzuführen.
Die Verantwortlichkeit für die technischen und organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes liegt bei der jeweiligen Brandschutzdienststelle. Diese darf wiederum nur Personen mit der Brandsicherheitsschau beauftragen, die die Befähigung zum Brandschutzprüfer nachweisen können. Der Betreiber der baulichen Anlage sollte bei der Vor-Ort-Prüfung teilnehmen. Daher ist eine schriftliche Ankündigung bei Besitzer, Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vor dem Termin empfehlenswert. Mit dieser Ankündigung kann die Brandschutzstelle auch Unterlagen, die eingesehen werden müssen, beispielsweise Brandschutzkonzepte oder Nachweise zur Überprüfung sicherheitstechnischer Anlagen zuarbeiten. Um die Begehung beziehungsweise Prüfung ordnungsgemäß nachzuweisen, muss die Brandschutzdienststelle eine Niederschrift oder Dokumentation erstellen und allen Beteiligten aushändigen. Wurden Brandschutzmängel oder Gefahrenquellen festgestellt, ordnet nun die Dienststelle die möglichst kurzfristige Beseitigung an. Während einer Nachschau, die erneut einer Ankündigung bedarf, wird anschließend die ordnungsgemäße Beseitigung geprüft. Für Aufwendungen, die im Rahmen der Brandverhütungsschau entstanden sind, kann ein Kostenersatz verlangt werden. Dies ist in den örtlichen Satzungen geregelt.
Um bei diesem Verfahren den Überblick über alle Termine, Aufgaben und Prüflisten zu behalten und auch die revisionssichere Dokumentation zu gewährleisten, ist die Unterstützung durch entsprechende technische Mittel empfehlenswert. So steht beispielsweise die Software ARCHIKART dem Sachbearbeiter während des gesamten Prozederes hilfreich zur Seite. Dies fängt bei der Erstellung der Ankündigungsschreiben an und hört bei der Umlegung der Zahlungsaufwendungen auf. Termine und Aufgaben sind einfach hinterlegbar und Erinnerungen sorgen dafür, dass nichts in Vergessenheit gerät. Ein vorher erstelltes Prozessmodell vereinfacht den Vorgang zusätzlich.
Sogar die Vor-Ort-Prüfung kann dank einer mobilen App schnell und einfach dokumentiert, Mängel aufgenommen und anschließend im Büro übertragen sowie die Mängelbeseitigung in Auftrag gegeben werden. Entsprechend hinterlegte Prüfkataloge und Checklisten unterstützen die Brandverhütungsschau enorm. Detaillierte Einblicke in die Brandverhütungsschau mit ARCHIKART erhalten Sie in unserem kostenfreien Web-Seminarvideo "Mit ARCHIKART als Hilfsmittel Gefahrenquellen und Mängel im Brandschutz erkennen".
Brandverhütungsschau mit ARCHIKART auf einen Blick:
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