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Differenzierte Beiträge für die Gewässerunterhaltung

Differenzierte Beiträge für die Gewässerunterhaltung

Änderungen im Land Brandenburg ab 2021

Wie lassen sich differenzierte Beiträge für die Gewässerunterhaltung abrechnen? Damit müssen sich nun auch Verbände und Gemeinden im Bundesland Brandenburg beschäftigen. Denn mit der am 05.12.2017 beschlossenen Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) werden hier erstmalig differenzierte Beiträge für die Gewässerunterhaltung eingeführt: Wer mehr profitiert, soll auch mehr bezahlen, Waldflächen werden entlastet. Die Regelung tritt ab 2021 in Kraft.

Die Differenzierung erfolgt dabei nach den Nutzungsartengruppen

  • Siedlungs- und Verkehrsflächen
  • Landwirtschaftsflächen
  • Waldflächen

Bezogen auf die landwirtschaftlichen Flächen (Faktor 1,0) sollen Siedlungs- und Verkehrsflächen mit einem erhöhten Beitragsbemessungsfaktor (Empfehlung ist Faktor 4,0) und Waldflächen mit einem begünstigten Faktor (Empfehlung ist Faktor 0,4) veranlagt werden.

Damit wurde den langjährigen Forderungen verschiedener Akteure wie dem Städte- und Gemeindebund, den Landwirten, Waldbesitzern und weiteren Interessenvertretern Rechnung getragen.

Für die Differenzierung hat der Gesetzgeber den Verbänden zusätzlich einen Handlungsspielraum gegeben, deren Rahmen noch durch eine Rechtsverordnung festgelegt wird.

Zusätzlich ist im §80 Abs. 2 des BbgWG für die Gemeinden weiter die Möglichkeit der Umlage der Verwaltungskosten, unter der Vorgabe einer Obergrenze von 15%, vorgegeben.

Was bedeutet die Änderung für die Verbände?

Die Verbände müssen zur Kalkulation der differenzierten Beitragssätze für ihr Verbandsgebiete die Flächen je Nutzungskategorie ermitteln (Globalkalkulation), um im Ergebnis dann auf dieser Basis differenzierte Beitragsbescheide an ihre Mitglieder zu erstellen. Ein Brandenburger Gewässerunterhaltungsverband nutzt bereits die Software ARCHIKART mit der ALKIS-Datenbasis unterstützend zur Ermittlung der Flächen und als Eigentümerauskunft.

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Was bedeutet die Änderung für die Gemeinden?

Sofern die Software ARCHIKART zur Umlage des Verbandsbeitrages eingesetzt wird, ist der zusätzliche Aufwand überschaubar, weil die differenzierte Abrechnung durch die langjährigen Erfahrungen aus den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt seitens ARCHIKART schon standardmäßig unterstützt wird. Basis für die Nutzungsartengruppen sind die ALKIS-Nutzungsarten, so dass für die Abrechnung auch keine neuen Daten zu erheben sind. Zur Abrechnung müssen dann allerdings an der entsprechenden Satzung die Nutzungsartengruppen angelegt, die relevanten ALKIS-Nutzungsarten zugeordnet und natürlich die Umlagesätze hinterlegt werden. Außerdem ist zum Nachweis der nun differenzierten Berechnung das Bescheidformular anzupassen. Der weitere Ablauf zur Kalkulation, Bescheiderstellung und Sollstellungsübergabe an die Finanzbuchhaltung ist dann unverändert.

Falls die Veranlagung direkt über die Finanzbuchhaltung erfolgt und die Abrechnung künftig über ARCHIKART erfolgen soll, ist bei der Erstveranlagung mit einem erhöhten Aufwand zu rechnen. Die ARCHIKART Software AG kann hierbei per Dienstleistung unterstützen und beispielsweise auch die bisherigen Gebührenpflichtigen inklusive Adresse und Kassenzeichen in die Software übernehmen, so dass diese nach der Zusammenfassung der Personendubletten direkt als Bescheidempfänger nutzbar sind.

Whitepaper Gewaesserumlage

Autor/ Autorin

Carsten Rettig

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