Autor/ Autorin
Erhält der Bürger einen Bescheid über eine Beitragserhebung, ist dieser in der Regel nicht sehr begeistert. Die Verwaltung allerdings ist dazu gesetzlich verpflichtet. Außerdem sind Beiträge nach KAG/ BauGB aus kommunaler Sicht eine wichtige Einnahmequelle für den Haushalt. Deshalb steht der Fokus einer jeden Verwaltung auf einer korrekten Beitragsberechnung von der Kalkulation bis zur Übergabe an die Finanzbuchhaltung. Und wenn dieser Vorgang auf grundsoliden Füßen steht, ist es sogar möglich, Gebühren und Beiträge nach KAG und BauGB in nur 7 Schritten durchzuführen.
Die kommunalen Verwaltungen sind verpflichtet, grundstücksbezogene Aufwandsumlagen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben. Das umfasst:
Eine wichtige Basis für die schnelle und benutzerfreundliche Bearbeitung bildet unter anderem eine Software, in der die entsprechenden Flurstücke verknüpft sind und im besten Fall auch die Bescheiderstellung und Widerspruchsbearbeitung erfolgen kann. Nur so ist es möglich, den Vorgang reibungslos von A bis Z durchzuführen und zu dokumentieren. Die Software ARCHIKART bietet eine Lösung, die sowohl individuell an die jeweiligen Gegebenheiten des Sachbearbeiters angepasst werden kann als auch den Vorgang der Beitragsberechnung nach KAG und BauGB nahtlos durchführt. Ist diese Voraussetzung geschaffen, kann der Sachbearbeiter in folgenden 7 Schritten die Bescheidberechnung durchführen - egal, um welche Art von Beiträgen es sich handelt.
1. Erstellung von Projekt und Kalkulation
Am Anfang steht die Erstellung eines Projektes. Dieses umfasst mindestens eine Abrechnung einer Maßnahme nach KAG / BauGB auf der Basis einer gültigen Satzung für das Abrechnungsgebiet. Alle im Gebiet der Maßnahme liegenden Flurstücke und Grundstücke werden in die Abrechnung einbezogen. Sollen verschiedene Varianten der Abrechnung realisiert werden, ist es möglich, mehrere Kalkulationen innerhalb eines Projektes anzulegen. Auch mehrere verschiedene Sachverhalte innerhalb einer Kalkulation können in einem Projekt abgerechnet werden, wenn diese dieselbe Rechtsgrundlage besitzen. Voraussetzung der Abrechnung des Projektes in der Software ARCHIKART ist die Hinterlegung der gesetzlichen Grundlagen der Abrechnung.
2. Zuweisung von Flur- oder Grundstücken
Es können wahlweise Flurstücke oder Grundstücke zur Abrechnung verwendet werden. Auch eine Kombination von beidem ist möglich. Da in der Liegenschaftssoftware ARCHIKART in der Regel sämtliche Flurstücks- und Grundstücksdaten hinterlegt sind, ist dieser Schritt mit nur wenigen Klicks möglich.
3. Veranlagung der Kalkulationsobjekte (ggf. mit Stapelbearbeitung)
Sind noch keine abrechnungsrelevanten Basisdaten hinterlegt, kann dies in diesem Schritt einzeln oder in Stapelbearbeitung nachgeholt werden. Auch die Veranlagung kann eingestellt werden, also ob ein Einzelbescheid versandt wird, eine anteilige Bescheidung oder eine gesamtschuldnerische Veranlagung vorgenommen wird. Auch der Bescheidempfänger kann an dieser Stelle nachträglich festgelegt werden, sofern dieser nicht eindeutig ermittelbar ist.
4. Hinterlegung von Aufwendungen und Fördermitteln
Wurde in der zugewiesenen Satzung die Umlageart nach Aufwand eingestellt, werden als nächstes die Aufwendungen und Fördermittel erfasst. Dabei können sowohl beitragsfähige als auch nicht beitragsfähige Aufwendungen erfasst werden.
Eine Abrechnung mit festem Beitragssatz beispielsweise bei Gebühren für die Straßenreinigung ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
5. automatische Berechnung
Sind alle erforderlichen Informationen hinterlegt, kann auf Knopfdruck die Berechnung starten. Anschließend erhalten Sie einen Betrag pro Kalkulationsobjekt, also pro Flurstück oder Grundstück. Die Beitragsberechnung wäre mit diesem Schritt bereits abgeschlossen. Die Festsetzung erfolgt in der Regel allerdings erst mit dem Bescheid, der im nächsten Schritt erstellt werden kann.
6. Bescheiderstellung
Die Bescheiderstellung erfolgt für alle markierten Objekte der Kalkulation. Die vorab definierte Textvorlage für das Bescheiddokument kann ebenso wie die Fälligkeit, das Versanddatum und das Leistungserbringungsdatum angegeben werden. Ist die Bescheidung für mehrere Kalkulationsobjekte (gebenfalls aus unterschiedlichen Kalkulationen) vorgesehen, ist auch eine Massenbescheiderstellung möglich.
7. Sollstellung zum Finanzwesen
Abgerundet wird das Verfahren der Beitragsberechnung mit der Übergabe der Daten an die Finanzbuchhaltung. Wurden die Beiträge und Bescheide mit der Software ARCHIKART berechnet und ausgegeben, erfolgt der nahtlose Anschluss, indem die Daten über eine Austauschdatei ans Finanzwesen ins Soll gestellt werden.
Damit wäre der Prozess abgeschlossen. Der Sachbearbeiter hat die Beitragsberechnung und Bescheiderstellung in einem Guss abgearbeitet ohne in verschiedene Programme springen oder langwierige Recherchen durchführen zu müssen. Nebenbei besteht die Möglichkeit der grafischen Ankopplung. So können die betroffenen Flur- und Grundstücke in der Karte visualisiert, Skizzen erstellt oder Flächen berechnet werden. Ein Bonus, der das Beitragswesen nicht nur abrundet, sondern enorm erleichtert.
Erhalten Sie weitere Tipps und Tricks zum Thema Beiträge nach KAG/ BauGB in unserem Whitepaper "Beitragsberechnung leicht gemacht". Laden Sie es sich gleich herunter:
Autor/ Autorin
Was denkst du?