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„Es ist so ein bisschen, als würde man verschiedene Häuser bauen, aber erst hinterher überlegen, wie die Anschlüsse für Strom, Gas und Wasser aussehen sollen." Das Zitat aus der Tagesschau1 beschreibt ziemlich treffend den aktuellen Stand des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Land. Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema geben.
Täglich erreichen uns viele Anfragen zu den Themen Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem standardisierten Format XBAU, dass zur Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Baugenehmigungsverfahren dienen soll. Ministerien lassen über die Verwaltungen anfragen, wie weit ihre Fachsoftware OZG und XBAU unterstützen.
Vorab möchte ich auf unseren Blogbeitrag "OZG-Countdown läuft - Ende 2022 müssen Anträge online sein" von vor 1,5 Jahren verweisen. Hier finden Sie eine genaue Beschreibung des gesamten Prozesses. Doch wie ist der aktuelle Stand?
An dieser Stelle zurück zu dem Zitat vom Anfang. Treffender kann man es nicht ausdrücken, denn als Softwarehersteller steht man nun in Erklärung, schließlich sollte doch bis Ende 2022 eine fertige Schnittstelle präsentiert werden. Dabei waren wir die vergangenen zwei Jahre nicht untätig und haben uns intensiv mit dem XBAU-Standard beschäftigt, so beispielweise regelmäßig in allen verfügbaren Gremien. Inzwischen wurden in der Kern-Entwicklung einige Komponenten fertiggestellt. Trotzdem können wir bis heute keine XBAU-Schnittstelle präsentieren.
Die Realität der OZG-Umsetzungsstruktur ist leider noch immer als „Rück-Schnittstelle" zum Fachverfahren zu bezeichnen. Das Bild "Einwurf Online-Formulare" am Anfang dieses Beitrages beschreibt es treffend. So ist beispielweise eine Gebührenerhebung im Fachverfahren immer noch offen.
Wir werden Ihnen eine Lösung anbieten, mit der Sie Ihre digitalen Antragsdaten, beispielweise die Baugenehmigungsdaten im Fachverfahren ARCHIKART per XBAU-Nachricht mit einem Portal austauschen können. Dieser Kommunikationsweg erfolgt über sogenannte Webservices (XTA 2) und erfüllt damit die Vorgaben der EfA-Lösung zur „digitalen Antragsstellung“.
Wie Sie der Herstellerseite zur digitalen Baugenehmigung entnehmen können, sind wir auch hier als Fachverfahrenshersteller ganz oben gelistet: https://www.digitale-baugenehmigung.de/de/hersteller.html.
Allerdings fehlen uns konkrete Voraussetzungen, da es die ersten Austauschformate erst im Oktober 2022 geben wird. Siehe auch https://www.digitale-baugenehmigung.de/de/xbaunachrichten.html. Diese sind für uns die Grundlage für die Implementierung, um eine Infrastruktur aufzubauen. Um bei der bildhaften Sprache zu bleiben und Sie nicht mit technischen Fachwirrwarr zu langweilen:
Wir beginnen erst mit dem Hausbau, wenn das Fundament steht. Allerdings haben wir einige Hausteile, wie Wände und Fenster fertig. Aber das Zusammensetzen der Hausteile funktioniert erst, wenn das Fundament steht und dafür sind andere zuständig.
Steht das Fundament, können wir die Komponenten zusammenfügen, eine echte digitale Infrastruktur aufbauen, erste Tests durchführen und die Weiterentwicklung in ARCHIKART vorantreiben.
Bleibt zu hoffen, dass die fünf Jahre nun schnell aufgeholt werden und dann im nächsten Jahr eine gute Lösung zum digitalen Austausch aller XBAU-Nachrichten zur Verfügung steht. Wir sitzen in den Startlöchern und halten Sie hier auf dem Laufenden!
1 Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/digitalisierung-129.html
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