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Bedeutung, Nutzen und Chancen des Onlinezugangsgesetzes

Bedeutung, Nutzen und Chancen des Onlinezugangsgesetzes

Die Digitalisierung bringt auch für öffentliche Verwaltungen Veränderungen und neue Herausforderungen mit sich. Eine davon ist das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Verwaltungen bis 2022 dazu verpflichtet, Bürgern Verwaltungsleistungen digital über einen Portalverbund bereitzustellen. Dies nimmt nicht nur die Verwaltungen, sondern auch deren Softwareanbieter in die Pflicht.

Das Leben wird zunehmend digital. Im Alltag werden beispielsweise Bücher als eBooks gelesen, der Krankenschein bevorzugt online an die Krankenkasse versandt und selbst die Steuererklärung digital übermittelt. Auch in Verwaltungskreisen ist die Umstellung auf digitale Arbeitsprozesse bereits im vollem Gange. So sind beispielsweise Vor-Ort-Kontrollen von Bäumen, Straßen oder Spielplätze bereits längere Zeit mittels Smartphone oder Tablet und App möglich. Die Ergebnisse sowie der erforderliche Handlungsbedarf werden anschließend einfach digital in das Bestandskataster übertragen. Auch in anderen Bereichen der Verwaltung ist die Zeit der Papierlisten und Dokumentenstapel bereits abgelaufen. Denn dafür gibt es Alternativen wie die mobile Inventur oder die Ablage von Verträgen, Protokollen und vieles mehr in sogenannten Dokumentenmanagementsystemen (DMS). Auch das Schlagwort eGovernment ist bereits seit einigen Jahren im Umlauf. In diesem Zuge sind bereits Themen wie die eRechnung oder eAkte brandaktuell. Nicht zuletzt ist das Onlinezugangsgesetz bereits in aller Munde. Doch was hat es damit auf sich? Und was bedeutet die Umsetzung eigentlich für Verwaltungen und deren Softwareanbieter?

Bedeutung des OZG

Der Kerngedanke des Gesetzes ist es, dem Bürger die Leistungen, die eine Verwaltung anbietet, auf leistungsfähigem, digitalem Weg zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Vorgänge unbürokratischer, nutzerfreundlicher und schneller ablaufen - so wie es der Bürger aus seinem Alltag aus anderen Bereichen kennt. Außerdem schreibt es das Gesetz vor, dass alle Online-Leistungen leicht und einfach zu finden sind. Dafür sollen Kommunal-, Landes- sowie Bundesverwaltungen ihre Leistungen gesammelt in einem Portalverbund zur Verfügung stellen. Es ist vorgesehen, dass sich die Verwaltungsportale von Bund und Ländern am Portalverbund anbinden und die Leistungen von Kommunen über die Portale der Länder angebunden werden. So hat der Bürger einen zentralen Anlaufpunkt, wo er über sein Nutzerkonto beispielsweise sowohl Elterngeld beantragen, als auch ein Gewerbe anmelden oder einen Sondernutzungsantrag stellen kann. Termin für die Umsetzung ist der 31. Dezember 2022.

Mit über 570 Leistungen, welche systematisch nach Lebens- und Geschäftslagen gebündelt sind, beinhaltet der OZG-Umsetzungskatalog nahezu die komplette Landschaft der Verwaltungsleistungen.

Mit der Software ARCHIKART werden insbesondere Leistungen aus den nachfolgenden Themenbereichen abgewickelt:

  • Gesundheit /Bestattung (Nutzungsrecht für eine Grabstelle)
  • Bauen & Wohnen/Immobilien (z.B. Baumfällungsantrag, Baugenehmigung, Straßenwidmung, Erschließungsbeiträge, Landpachtverträge)
  • Engagement & Hobby (Mängelanzeigen)
  • Mobilität & Reisen (Parkausweise, Zufahrtsberechtigungen)
  • Geschäftslage Veranstaltungen (Sondernutzungserlaubnis, Wochenmärkte)

Zu diesen Leistungen gilt es, die entsprechenden Verfahrensintegrationen zu implementieren, um eine durchgängige medienbruchfreie Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Gemeinsam mit dem Portalhersteller, der brain-SCC GmbH aus Merseburg hat die ARCHIKART Software AG einen ersten Prototyp einer durchgängigen Antragsintegration für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis umgesetzt. Die über das Serviceportal definierten Anträge können aus ARCHIKART abgerufen und direkt verarbeitet werden.

hintergrund

Als aktives Mitglied in der DATABUND Arbeitsgruppe CMS/Portale ist die ARCHIKART Software AG im direkten Austausch mit zahlreichen Portal- und Fachverfahrensherstellern. Der DATABUND ist ein Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor. In diesem Rahmen hat sich unter anderem herausgestellt, dass das OZG für die Softwareanbieter eine ebenso große Herausforderung wie für die Verwaltungen ist. So müssen sowohl die Fachverfahren der Verwaltungen mit standardisierten Schnittstellen ausgestattet als auch die digitalen Dienste selbst als Services oder Apps bereitgestellt werden. Lesen Sie dazu auch in der „Kommune 21“ Ausgabe 09-2019 : „OZG – Die besondere Sicht des DATABUND“

Nutzen & Chancen des OZG

Gerade weil der Bürger bereits im Alltag die Vorteile der Digitalisierung in großem Umfang nutzt und die Vorteile zu schätzen weiß, ist das Onlinezugangsgesetz gerechtfertigt und sogar notwendig. Deshalb sollten Verwaltungen dies nicht als zusätzliche Belastung empfinden, sondern die Chancen erkennen, die das Gesetz mit sich bringt. Das immer noch in den Köpfen der Bürger verankerte Image der verstaubten Behörde sollte damit endgültig der Vergangenheit angehören. Wenn der Bürger die Verwaltungsleistung ganz unkompliziert online beantragen kann, anstatt dafür lange auf der Behörde zu verweilen, bleibt das natürlich nachhaltig als Verbesserung und Vereinfachung im Kopf hängen.

Auch für die Verwaltung bringt das den positiven Effekt mit sich, dass die Zeiten übervoller Wartezimmer an den Verwaltungssprechtagen vorbei sind. Außerdem werden zahlreiche Vorgänge die bisher manuell vorgenommen wurden, im Rahmen der Digitalisierung automatisiert. Der Sachbearbeiter erhält damit mehr Zeit, um sich mit speziellen fachlichen Aufgaben zu beschäftigen. Nicht zuletzt könnten sich Vorgänge durch Automatisierungen auch beschleunigen, was für beide Seiten optimal ist. Für die rechtzeitige und kompetente Umsetzung ist es wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten! Informieren Sie sich auch auf der Informationsplattform des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.


Autor/ Autorin

Stefanie Horn

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