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ARCHIKART und Digitale Baugenehmigung - Wir stehen in den Startlöchern

ARCHIKART und Digitale Baugenehmigung - Wir stehen in den Startlöchern

Täglich erreichen uns neue Meldungen und Nachfragen rund um das Thema digitale Baugenehmigung. Gleichzeitig ist der Herbst die Zeit der Veranstaltungen, Messen und Tagungen. Lassen Sie uns gemeinsam auf das bisher erreichte und die künftigen Entwicklungen schauen.

Ein wichtiger Schritt ist es, die digitale Baugenehmigung als Prozess mit mehreren Beteiligten zu begreifen, der sich kontinuierlich weiterentwickelt.

Maßgeblich für die vollständige Digitalisierung sind die nachfolgenden Komponenten und Akteure:

https://cdn.chimpify.net/5d2d828fa858727d788b456a/2023/10/Blog-XBau_Portal_70px.png 1. Das Portal für die digitale Antragsstellung

Die Digitalisierung beginnt mit der digitalen Antragstellung. Im Onlinezugangsgesetz (OZG) 2.0 sind die Anforderungen dazu definiert. Die bekannteste und am weitesten verbreite Referenzimplementierung ist die EfA Lösung „Digitale Baugenehmigung“, der brainSCC GmbH. In dieser agieren Antragsteller (Bauherren und Bauvorlageberechtigte), Behörden sowie Träger öffentlicher Belange untereinander. Unterschiedlichste Antragsstrecken/ LeiKa-Leistungen (Leistungen entsprechend des Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung) werden nach der bundeslandspezifischen Konfiguration (entsprechend der Landesbauordnung) bereitgestellt. Neben der Anbindung an die BundID, Bezahldiensten und Postfach ermöglicht dieses auch die Interaktion mit angrenzenden Fachverfahren und Registern.

https://cdn.chimpify.net/5d2d828fa858727d788b456a/2023/10/Blog-XBau_XBau-Standard_70px.png 2. Der XBau Standard

Standards aus den Vollen schöpfen. XBau 2.31 definiert in einem mehr als 600 Seiten starken Dokument, die in bauaufsichtlichen Verfahren auftretenden Prozesse und Nachrichtentypen. Welche Daten werden wann an wen innerhalb welchen Prozesses versendet? Insgesamt sind das über 100 verschiedene Nachrichtentypen. Die Spezifikation umfasst insbesondere die Standardisierung von:

  • Antragsdaten
  • Beschreibung des beantragten Bauvorhabens
  • Informationen zu den am Bau Beteiligten
  • Dokumente wie z. B. Bauvorlagen und Unterlagen (nähere Beschreibung eines Bauvorhabens oder BIM-Modelle einschließlich Metadaten)
  • Informationen zu dem Verfahrensstand eines bauaufsichtlichen Verfahrens
  • Bescheide
  • Meldung an die Statistischen Ämter

Dieser Standard wird in regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Expertengremiums, in welchem die ARCHIKART Software AG mitwirkt, fortgeschrieben und weiterentwickelt. Das Release 2.4 ist für das 4. Quartal 2023 vorgesehen.

Die in dem Portal abgebildeten Antragsstrecken entsprechen den im XBau-Standard definierten Prozessen und werden entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung angepasst. Mit den Prozessen einhergehend werden die so genannten XBau-Nachrichten bereitgestellt, die von angrenzenden Fachverfahren „verstanden“ werden. Aktuell sind ca. 30% (Stand Sep. 2023) der möglichen Nachrichtentypen umgesetzt. Den aktuellen Stand können Sie hier nachlesen: https://www.digitale-baugenehmigung.de/de/xbaunachrichten.html .

https://cdn.chimpify.net/5d2d828fa858727d788b456a/2023/10/Blog-XBau_erforderliche_Infrastruktur_70px.png 3. Die erforderliche Infrastruktur

Die generierten Nachrichten müssen sicher von A nach B gelangen. In der Regel wird das Portal für die digitale Antragsstellung in einem zentralen Rechenzentrum betrieben und die beteiligte Behörde wird angebunden. Das in der jeweiligen Behörde genutzte Fachverfahren ist in einem geschlossenen Netzwerk direkt installiert oder wird in einem anderen Rechenzentrum betrieben.

Dazwischen wird ein Intermediär benötigt. Einfach gesprochen sorgt dieser in Verbindung mit DVDV (Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis) via XTA2 Webservices (basierend auf OSCI-Transport) für den sicheren Transport der Nachrichten zwischen den jeweiligen Beteiligten. In der Regel wird dieser behördenübergreifend bereitgestellt.

„Für Sicherheit und Integrität der Daten sorgt das DVDV (Diensteverzeichnis der öffentlichen Verwaltung) im Zusammenspiel mit dem Transportprotokoll OSCI-Transport. Über DVDV sind Sender und Empfänger von Nachrichten eindeutig identifizierbar, OSCI-Transport verschlüsselt Daten zuverlässig und stellt sie zu.“

Weitere Informationen auch unter: https://www.digitale-baugenehmigung.de/de/transportweg-xta2.html.

https://cdn.chimpify.net/5d2d828fa858727d788b456a/2023/10/Blog-XBau_Integration_Fachverfahren_70px.png 4. Die Integration ins Fachverfahren

Unter Integration verstehen wir die direkte Interaktion mit Antragsteller und externen Beteiligten – ähnlich wie bei bekannten Online-Versandhändlern. Durch die digitale Baugenehmigung bzw. das OZG wird ein neuer Kommunikationsweg in die Verwaltung erschlossen. Dieser MUSS, sofern er zu Akzeptanz führen soll, eine spürbare Vereinfachung nicht nur für den Bürger, sondern auch für die Verwaltung darstellen. Es darf nicht nur ein neuer „Briefkasten“ sein, der zusätzlich geleert werden muss. Vielmehr muss es ein neuer Kurierdienst werden, der effizient und automatisch zwischen Bürger und Verwaltung agiert.

ARCHIKART ist das Werkzeug der Verwaltungsmitarbeiter. Als Verfahrenshersteller ist es unsere Aufgabe, die Kommunikationsschnittstelle zu der bereitgestellten Infrastruktur zu implementieren, die darüber empfangenen Nachrichten des XBau Standards zu „verstehen“ und die durch die Verwaltung zu versendenden Informationen in den XBau Standard zu übersetzen. Darüber hinaus haben wir uns die automatisierte Kommunikation zum Ziel gesetzt. Bereits seit mehreren Jahren unterstützen wir mit unserer Workflow-Architektur die prozessorientierte Arbeitsweise im gesamten Antrags- und Verfahrensmanagement. Diese kann individuell durch die Kommunikation über XBau erweitert werden. Im Ergebnis führt dies dazu, dass automatisch Eingangsbestätigungen, Statusmeldungen, Bescheide, usw. an den Bürger versendet werden – alles entsprechend den Vorgaben aus dem XBau Standard.

XBau-Grafik


Bereits im Juni 2023 konnten wir auf unserem Anwendertreffen in Dresden live eine durchgängige Antragsstrecke mit der „Digitalen Baugenehmigung“ (basierend auf dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach §63 LBau MV) demonstrieren. Nur im Zusammenspiel aller Akteure und Infrastrukturen ist dies möglich. ARCHIKART ist dabei ein Zahnrad im Getriebe.

TUIV sna

In jedem Bundesland haben wir es mit unterschiedlichen Beteiligten und Ansprechpartnern zu tun. Infrastrukturen und Veröffentlichungsgrad der EfA-Lösung und Prozessnachrichten variieren. Es gibt zwar einen Standard, aber keine Standardimplementierung.

Die Digitale Baugenehmigung ist ein stetiger sich weiterentwickelnder Prozess, die dazugehörige Software wird immer einen Meilenstein des aktuellen Standards abbilden. Diesen ersten Meilenstein rollt ARCHIKART noch im Jahr 2023 in einem Zwischenrelease aus. Wir sind stetig auf der Suche nach engagierten Verwaltungen, die sich „trauen“ die ersten digitalen Schritte zu gehen. Sprechen Sie uns an, und gestalten Sie aktiv mit.

Möchten Sie detaillierte Informationen zur digitalen Baugenehmigung? Der "Einer für Alle" digitale Bauantrag in ARCHIKART macht dies unter Berücksichtigung des Onlinezugangsgesetzes und mit Einsatz des Workflows möglich. Erfahren Sie mir mehr dazu in dem Produktvideo.


Autor/ Autorin

Stefanie Horn

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