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Umsatzsteuerpflicht zieht in die Kommunen & kirchlichen Verwaltungen ein

Umsatzsteuerpflicht zieht in die Kommunen & kirchlichen Verwaltungen ein

Nicht warten - jetzt loslegen! Ihr Fahrplan für die Umsetzung von §2b UStG

+++ Update 16.12.2022: Die Umsetzung wurde ein zweites Mal verlängert! Die neue Optionsfrist endet am 31.12.2024. +++

Die umzusetzende Neuregelung der Umsatzsteuer beschäftigt die Kommunen und Kirchen nach wie vor. Auch wenn durch die Grundsteuerreform zunächst die Feststellungserklärungen in den Vordergrund gerückt sind. Da die Frist demnächst ausläuft möchten wir Ihnen einen Fahrplan an die Hand geben. Warten Sie nicht zu lange...und starten Sie durch!

Was fällt unter §2b UStG?

Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer abführen. Beispielsweise die Vermietung von Turnhallen, Garagen oder Stellplätzen sind künftig nicht mehr generell einer Besteuerung entzogen. Auch in der Friedhofsverwaltung fallen steuerbare Einnahmen an, wie die Vermietung von Trauerhallen.

Tipp: Hinterlegen Sie die Steuersätze in den Fachanwendungen Vertragsregister, Locarno oder Friedhofsverwaltung.

Wann tritt §2b UStG in Kraft?

Die Gesetzesänderung trat zum 01.01.2017 in Kraft. Es hat mehrmals einen zeitlichen Aufschub gegeben, welcher nunmehr aber zum 31.12.2024 ausläuft.

Sind Verwaltungsgebühren steuerfrei?

Als Ausnahme bei der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) ist das Handeln auf öffentlich-rechtlicher Grundlage geregelt. Die sogenannte hoheitliche Tätigkeit bleibt also steuerfrei. Dabei ist das Fehlen größerer Wettbewerbsverzerrungen zu beachten. Relevant ist hier insbesondere die prognostische Umsatzgrenze von 17.500 EUR aus gleichartigen Tätigkeiten. Im § 4 UStG werden bestimmte steuerbare Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. In enger Zusammenarbeit mit der Kämmerei werden erhobene Gebühren und Entgelte rechtssicher geprüft und Festlegungen getroffen.

Tipp: Dokumentieren Sie die Entscheidung und wie es dazu gekommen ist. Dies wirkt im Fall der Fälle haftungsbefreiend bzw. haftungslindernd.

Umsatzsteuerpruefung


Wie kann der Fahrplan der Verwaltung aussehen?

Nehmen Sie alle Vertragsbeziehungen so auf, dass eine Beurteilung im Sinne des § 2b UStG möglich wird. Arbeiten Sie dabei noch in Papierform wird dies schwierig. Die Verträge sind in den verschiedenen Fachämtern „verstreut“.

Tipp: Eine einheitliche Erfassung im ARCHIKART Vertragsregister, optimaler Weise im Zusammenspiel mit einem Dokumentenmanagementsystem, erleichtert diesen Prozess.

Möchten Sie ein zentrales Vertragsmanagement einführen? Dann informieren Sie sich dazu in unserem kostenfreien Web-Seminarvideo "Papierberge waren gestern: So bauen Sie ein erfolgreiches Vertragsregister auf".

Diverse Einnahmen müssen überprüft werden, ob sie von der Umsatzbesteuerung betroffen sind. Mit einem Workflow wird der Stand der Prüfung jederzeit für alle Beteiligten sichtbar und wird einheitlich dokumentiert.

Umsatzsteuerpruefung Workflow Zusammengefuehrt

Sind die Vertragspartner zu informieren?

Um negative steuerliche Folgen für die Verwaltung abzuwenden, müssen gegebenenfalls die bestehenden Verträge neu verhandelt werden. Kündigen Sie die Änderung bei Ihren Vertragspartnern an.

Tipp: Mit dem Serienbriefassistent im ARCHIKART können Sie die Textankopplung nutzen und hunderte Schreiben mit wenigen Klicks erzeugen. Es werden, wenn gewünscht, auch direkt Termine erstellt, damit Sie den Rücklauf verfolgen und dokumentieren können.

Anschreiben neu


Muss jeder einzelne Vertrag angefasst werden?

Wenn Sie ARCHIKART für Ihre Vertragsverwaltung nutzen, können Sie die Anpassung auch für mehrere Verträge im Stapel durchführen.

Ab der 4.74 gibt es eine neue Funktion in der Findenliste zum Beenden der bisherigen Kalkulation und Erstellen neuer Kalkulationsbestandteile mit Umsatzsteuer (voller Steuersatz). Auf Basis der hinterlegten Steuerschlüssel werden die Steuerbeträge auch in den Buchungen gesondert ausgewiesen und im Rahmen der Sollstellung an Ihr Finanzsystem übergeben.

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---- Zum Vergrößern bitte Anklicken ----


Sie haben Fragen zu diesem Thema oder möchten wissen, wie Sie sich am besten auf die neuen Gesetzesvorlagen vorbereiten? Gern informieren Sie unsere Consultants in einer Fachberatung. Wir können Sie bei der Thematik gern begleiten und Ihnen hier zahlreiche Tipps, Erfahrungen und Hinweise geben.

Für Anwender empfiehlt sich der Besuch unserer Schulung Vertragsmanagement Fortgeschrittene. Hier werden die Auswirkungen des §2b UStG ausführlich besprochen.

Header Webseminar Vertrag


Autor/ Autorin

Katja Conrad

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