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Der Gedanke klingt verlockend: Anstelle des üblichen Behördengangs schaltet der Bürger den Rechner ein und kann sein Anliegen direkt von dort aus an die Behörde übermitteln. Das wäre nicht nur für den Bürger, sondern auch für die Behörde selbst bequem und zeitsparend. Um dem gerecht zu werden, ist 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft getreten ... und leider bis dato weitestgehend gescheitert. OZG 2.0 steht nun in den Startlöchern und soll das Schiff in den Hafen manövrieren. Um dabei in ruhigeren und sicheren Gewässern zu fahren, hat der DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA) nun ein Whitepaper veröffentlicht, das unter anderem Lösungsvorschläge enthält, wie die Digitalisierung doch zeitnah vorangetrieben werden kann.
Denn trotz OZG: Deutschlands behördliche Digitalisierung hinkt - im Vergleich zu manchen europäischen Nachbarn sogar sehr gewaltig. Während Malta (96 Prozent) und Estland (90 Prozent) in einer groß angelegten Studie der EU zur Behördendigitalisierung vor Luxemburg, Island, Niederlande, Dänemark und Litauen landen, findet sich Deutschland mit 63 Prozent lediglich auf Platz 21 wieder.* Fünf Jahre nach Inkrafttreten des OZG-Gesetzes ein recht nüchternes Ergebnis.
Das Ziel 600 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten, ist aus vielerlei Gründen gescheitert. Unter anderem fehlen einheitliche Schnittstellen und Datenformate. Wir berichteten darüber im Blog-Beitrag "OZG & XBAU: Erst das Fundament, dann die Komponenten". Auf die Expertise der etablierten IT-Verfahrenshersteller wurde weitestgehend verzichtet. Der Ruf nach Standards und Normierungen wurde schlichtweg überhört. Dabei könnte dies der Schlüssel zur Lösung darstellen.
Um die Herausforderungen im Bereich der Normung und Standardisierung der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung zu definieren, wurde im April 2022 das neutrale Projekt “White Paper zur Rolle der Normung und Standardisierung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung” vom DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA) ins Leben gerufen. In diesem Projekt wurden nicht nur Lösungsvorschläge erarbeitet, sondern auch in einem gebündelten Maßnahmenpaket zusammengefasst. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
An dem frei downloadbaren Dokument haben 41 Experten aus öffentlicher Verwaltung, von öffentlichen IT-Dienstleistern und aus der Privatwirtschaft mitgearbeitet. Die Koordination und Redaktion wurde unterstützt vom Databund e.V., ein Verein in dem sich die Fachverfahrenshersteller zusammengeschlossen haben. Die ARCHIKART Software AG ist seit vielen Jahren Databund-Mitglied und engagiert sich aktiv in den Arbeitsgruppen: „CMS/Portale“ und „Bauen und Planen“. Das Ziel eines Digitalisierungsgesetzes sollte die Medienbruchfreiheit von Anfang bis Ende sein.
Folgende Grundsätze wurden erarbeitet, die als verbindliche Grundlage für Normungs- und Standardisierungsvorhaben im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland dienen sollen.
Darüber hinaus werden zahlreiche weitere konkrete Maßnahmen beschrieben, um die Digitalisierung von Behördenvorgängen voranzutreiben.
Als Mitglied des Databund e.V. und Fachverfahrenshersteller möchten wir Ihnen den Download des fachlich fundierten Whitepapers ans Herz legen. Denn wir alle haben das gemeinsame Ziel, die Verwaltungsdigitalisierung in den kommenden Jahren so zu gestalten, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
*Quelle: https://www.heise.de/news/Digitalisierung-in-Europa-Deutschland-nur-auf-Platz-21-7249310.html
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