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Das Führen von Straßenbestandsverzeichnissen ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch in vielen Verwaltungen wird dabei nach wie vor auf Karteikarten oder Papier zurückgegriffen. Dies ist in Zeiten der Digitalisierung nicht zeitgemäß und an vielen Stellen auch mit Mehraufwand verbunden. Elektronische Straßenkataster bieten hier moderne Alternativen. Wie Sie dabei sogar Widmungsflächen auf Knopfdruck erstellen und visualisieren, zeigen wir Ihnen in diesem Blogartikel.
Um den veralteten und unterschiedlichen Vorgehensweisen in den Kommunen entgegen zu wirken, startete die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) das Projekt "Elektronisches Straßenkataster". Dabei wurde festgestellt, dass neben analog vorliegenden Straßenbestandsverzeichnissen vor allen Dingen das Problem veralteter Daten sowie unterschiedlicher Grundlagen (verschiedenste Bezeichnungen für Straßennamen und Widmungsbeschränkungen) besteht. Daher entstand im Rahmen des Projektes die Vision eines einheitlichen elektronischen Straßenkatasters. In Zusammenarbeit mit Modellkommunen, Fachverfahrenshersteller und Dienstleister für die Straßenbefahrung wurden zahlreiche Szenarien entwickelt, um die Grundlagen für ein Straßenbestandsverzeichnis zu vereinheitlichen.
Grundsätzlich ist man dabei zu dem Schluss gekommen, dass elektronische Bestandsverzeichnisse, die auf Basis von Widmungsflächen geführt werden, zahlreiche Vorteile bringen. So heißt es im Jahresarbeitsbericht 2017 der SAKD:
"Als erster Vorteil wäre hier die eindeutige geometrische Festlegung genannt, visuell von jedem einfach interpretierbar. Als zweiter Vorteil gilt die Verschneidung mit den Flurstücksgrenzen des Liegenschaftskatasters. Betroffene Flurstücke können somit automatisiert erfasst, rückständiger Grunderwerb und potentieller Flächenverkauf einfach ermittelt werden."
Wie kann jetzt also ein solches elektronisches Straßenkataster aussehen? Wie können damit Vorgänge vereinfacht werden? Und welche Voraussetzungen sind dabei notwendig?
Soll ein analoges Straßenbestandsverzeichnis durch ein elektronisches abgelöst werden, benötigt die Verwaltung zunächst grundlegende Daten. Diese können manuell erfasst oder durch einen Dienstleister aufgenommen werden.
Notwendige Grunddaten:
- Netzknoten
- Abschnitte
- Realflächen
Diese Daten sollten als Fachdaten in Ergänzung mit den zugehörigen Geodaten vorliegen. Bei der Software ARCHIKART zum Beispiel können diese dann über eine Importschnittstelle eingelesen werden. Die zugehörigen Widmungsinformationen können ebenfalls über eine Schnittstelle importiert werden – aber auch eine manuelle Erfassung ist möglich. Über die Lageinformationen der Widmung sind die betroffenen Realflächen, welche die Ausdehnung der Straße an den jeweiligen Abschnitten beschreiben, bekannt. Nun reicht ein Knopfdruck und diese werden zu einer zusammenhängenden Widmungsfläche verschmolzen und direkt in der Geodatenbank gespeichert.
Für ein vollständiges Straßenbestandsverzeichnis ist es erforderlich, noch einen Schritt weiter zu gehen, um festzustellen, welche Flurstücksteilflächen betroffen sind. In der Regel stehen diese Flurstücksinformationen dank ALKIS in allen Verwaltungen zur Verfügung. Mithilfe von Verschneidungsfunktionen der Flurstücksflächen mit den Widmungsflächen, kann auch hier per Knopfdruck ein schnelles Ergebnis erzielt werden. Dabei können über eine durch den Anwender festgelegte Mindestfläche nicht relevante Teilflächen ausgeschlossen und gekennzeichnet werden.
Diese Verschneidung kann sowohl für einzelne Straßen und Widmungen als auch für eine Vielzahl von Straßen nach einer ALKIS Aktualisierung durchgeführt werden. So ist es problemlos möglich zu ermitteln, an welchen Straßen sich Flurstücksänderungen durch den letzten ALKIS Import ergeben haben. Für diese kann dann in der Findenliste die Aktualisierung der betroffenen Teilflächen per Dienst ausgeführt werden.
Durch Verschneidung entstehen die Flurstücksteilflächen, die von Widmungsflächen betroffen sind.
Nicht zuletzt sind damit Synergien nutzbar, da beispielsweise interessante Informationen fürs Grundbesitzverzeichnis zur Verfügung stehen. Denn: Wenn bekannt ist, welche Widmungsflächen über Privateigentum verlaufen, ist dies eine ideale Ermittlungsgrundlage für den rückständigen Grunderwerb.
Schließlich genügt ein weiterer Klick, um ein digitales Straßenbestandsverzeichnis auszugeben. Darauf enthalten sind neben den Widmungsinformationen in tabellarischer Form auch eine Kartenansicht der Widmungsflächen, Flurstücksteilflächen und bei Bedarf auch zusätzliche nützliche Informationen wie Flurstücksnummern. Somit steht jederzeit ein aktuelles Straßenbestandsverzeichnis zur Verfügung. Da sich Widmungen im Laufe der Zeit auch ändern, ist es dabei natürlich erforderlich, alte Widmungen regelmäßig als historisch zu kennzeichnen und die neuen Widmungsinformationen zu hinterlegen. Dies wird anschließend auch in den Bestandsblättern aktualisiert.
Auf Knopfdruck ist ein Straßenbestandsverzeichnis mit allen erforderlichen Informationen erstellbar.
Die Software ARCHIKART bietet darüber hinaus den Vorteil, dass auch Widmungsverfügungen verwaltet werden können. Dank Text- und Dokumentenvorlagen sowie einer revisionssicheren Ablage der Verfügungen stehen alle Werkzeuge bereit, um den Vorgang rechtssicher vorzunehmen.
Die beschriebene Vorgehensweise wurde zusammen mit der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und dem langjährigen Dienstleistungspartner Ginger Lehmann+Partner GmbH pilotiert. Das Zusammenspiel von Geodaten und verschiedensten Fachkatastern sorgt für zahlreiche Synergien und Aufwandserleichterung. Ein weiterer Schritt in Richtung digitalisierte Verwaltung.
Mehr zum Aufbau eines elektronischen Straßenkatasters und der Ausgabe von Straßenbestandsverzeichnissen mit Widmungsflächen erfahren Sie in unserem kostenfreien Web-Weminar:
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