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Grundsteuer: Die Abgabefrist ist abgelaufen! Ist die Arbeit nun getan?

Grundsteuer: Die Abgabefrist ist abgelaufen! Ist die Arbeit nun getan?

Grundsteuerreform bleibt in Verwaltungen auch zukünftig aktuell

Die Frist zur elektronischen Übermittlung der Grundsteuererklärungen ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Die Steuerbehörden der Bundesländer meldeten zuletzt Abgabequoten zwischen 70 und 80 Prozent. Doch auch nach der Abgabe bleibt das Thema aktuell, daher informieren wir Sie an dieser Stelle über die neuesten Entwicklungen.

Leider haben wir kein repräsentatives Feedback von ARCHIKART Anwendern zu deren Bearbeitungsständen. Wir erhielten zwar eine Reihe von Fertigmeldungen, wissen aber auch, dass viele kirchliche und kommunale Anwender weiter mit Hochdruck an der Fertigstellung der Aufgabe arbeiten.

Daher rechnen wir auch im ersten Halbjahr 2023 weiter mit der intensiven Nutzung von ARCHIKART zur Erstellung der Hauptfeststellungen.

Für die im Blogbeitrag "Neuigkeiten zum Thema Grundsteuer" angefragte Funktionalität „Elektronische Abholung der Grundsteuerwertbescheide mit ARCHIKART“ erreichte uns kein Anwenderinteresse. Grund ist offenbar, dass das als Nachweis benötigte Dokument „Grundsteuerwertbescheid“ eben nicht elektronisch, sondern nur in Papierform übermittelt wird.

Neue Features für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Anlage GW3)

Das Problem „Sammelaktenzeichen für alle Flächen der Land- und Forstwirtschaft“ ist nach wie vor ein Thema. Die Intension der Finanzbehörden, Städte und Gemeinden mit Betrieben für Land- und Forstwirtschaft gleichzusetzen und durch die Verweigerung der Herausgabe von zusätzlichen Aktenzeichen die Festsetzung eines Gesamtsteuerwertes für alle Flächen zu erzwingen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir haben uns mit Verweis auf § 2 des Bewertungsgesetzes (BewG), gerade auch wegen der späteren Umlage der Grundsteuer auf die Nutzer, sehr für die Zuteilung von Einzelaktenzeichen eingesetzt. Leider waren und sind viele Finanzämter in der Sache uneinsichtig, was dazu führte, dass einige unserer Anwender nun sogar Erklärungen zur Grundsteuerobjekten erstellen müssen, die Gemeindegrenzen überschreiten!

Mit Blick in die Zukunft und auf dringenden Wunsch einiger Anwender haben wir uns entschlossen noch weitere Features umzusetzen. Dies soll vor allen Dingen auch die Nachnutzbarkeit der Anwendung für Folgefeststellungen stärken:

  1. Unterstützung der Abgabe von Grundsteuererklärungen für gemeindeübergreifende Grundsteuerobjekte.
  2. Implementieren einer Funktion, um in der Anlage GW3 fehlende Flurstücke zu ergänzen und überflüssige Flurstücke aus der Datenmaske zu entfernen, ohne die Inhalte der restlichen (eventuell schon bearbeiteten) Flurstücke zu verändern.
  3. Anpassen der Begrifflichkeiten im Paket Grundsteuermessbetrag auch für die Lieferversion 4.73

Die neuen Funktionalitäten sind ab den ARCHIKART Patchversionen (4.73.60 bzw. 4.74.10) verfügbar. ARCHIKART Anwender finden diese wie gewohnt im geschützten Kundenbereich.

Hinterlegen und Zuordnen der Grundsteuerwertbescheide in ARCHIKART

Wir empfehlen das Hinterlegen der vom Finanzamt erstellten Grundsteuerwertbescheide als PDF (SCAN) direkt an der Grundsteuererklärung. Sofern ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) angekoppelt ist, erfolgt dabei automatisch die Ablage im DMS. Diese Gelegenheit kann gleich genutzt werden, um auch den festgesetzten Grundsteuerwert in der ARCHIKART Maske zu erfassen.

Nutzen Sie zur Erfassung der Grundsteuerwertbescheide die aktuellste Lieferversion (mindestens 4.73.60) oder die Vorabversion 4.74. Grund: Diese Versionen beinhalten angepasste Masken zur Erfassung der Grundsteuerwertbescheide.

Ab der Version 4.74 sind die Beschriftungen darüber hinaus dynamisch gestaltet, so dass auch die Angaben der bisherigen Einheitswertbescheide aus den Vorjahren korrekt dargestellt werden.

02a Screenshot Grundsteuerwertbescheid 474


Wichtig: Prüfen und erweitern Sie vor der Erfassung der Grundsteuerwertbescheide gegebenenfalls Ihre Konfiguration. Unterstützend stellen wir Ihnen folgende Videokurzanleitungen zur Verfügung:

  1. Konfiguration zur Erfassung der Grundsteuerwerte00 Kurztutorial Erweiterung Konfig Grundsteuerwertbescheid

  2. Erfassung Grundsteuerwertbescheid in ARCHIKART (Version 4.73)
    01a Kurztotorial Grundsteuerwertbescheid erfassen 473

Für den Fall, dass Sie die Konfiguration anpassen müssen, denken Sie auch an die Anpassung oder Erweiterung des Rechtekonzeptes. Ein Web-Seminar mit einer ausführlichen Anleitung finden Sie hier. Alternativ unterstützen wir Sie gern im Rahmen Ihres Servicekontingentes.

Künftige Nutzung der Applikation Grundsteuererklärungen

Für die Zukunft zeichnen sich eine Reihe von Aufgaben und Nachnutzungen ab.

Die Aufgabe Grundsteuererklärungen bleibt auch in der Zukunft eine dauerhafte Aufgabe bei Flächenankäufen, Flächenverkäufen und Flurstücksteilungen aber auch bei Änderungen an den bestehenden Grundsteuerobjekten. Besondere Synergien ergeben sich hierbei bei der Nutzung des ARCHIKART Grundbesitzverzeichnisses.

ARCHIKART unterstützt neben der Erklärung der Hauptfeststellungen auch die volle Bandbreite der steuerlichen Erklärungsarten

  • Nachfeststellung
  • Artfortschreibung
  • Wertfortschreibung
  • Art- und Wertfortschreibung

… hier werden wir in naher Zukunft die ersten praktischen Erfahrungen sammeln.

Außerdem ist in sieben Jahren die erneute Hauptfeststellung geplant. Auch wenn der Aufgabenumfang bei diesem Szenario momentan einem Blick in die sprichwörtliche Glaskugel gleicht, kann man davon ausgehen, dass es für diese Aufgabe ein Vorteil sein wird, die Daten der Grundsteuerobjekte aktuell in der Datenbank vorzuhalten.

Ein weiteres Thema wird die Umlage der Grundsteuerbeträge auf die vertraglichen Nutzer, also die Mieter und Pächter sein. Auch diesem Thema werden wir uns in der Zukunft widmen.

Fazit: Obwohl die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen abgelaufen ist, das Thema wird alle Verwaltungen über die nächsten Jahre weiter beschäftigen. Auch ARCHIKART bleibt dran, um die Anwender bei ihren Aufgaben weiter bestmöglich zu unterstützen. Abonnieren Sie unsere Blognews oder unseren Newsletter, um stets aktuell informiert zu bleiben.

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Autor/ Autorin

Carsten Rettig

2 Kommentare

  • Wenn möglich keine animierten GIFs verwenden, sondern Videos. Man muss sich die GIF-Animation zig mal ansehen, um herauszufinden, wo der Anfang ist. Auch lässt sich die Animation nicht stoppen. Auch wenn es sich nur um kurze Anleitungen handelt, wäre ein Videoformat die bessere Darstellungsform.
  • Hallo Herr Tiede,
    wir danken Ihnen für Ihr Feedback. Unsere GIFs sollen nur einen kurzen Einblick in die Anwendung mit ARCHIKART geben. Sollten Sie weitere Informationen oder auch Hilfe benötigen können Sie sich gern an unsere ARCHIKART Mitarbeiter, Frau Quaas und Herrn Rettig wenden. Sie stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung.

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