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Neuigkeiten zum Thema Grundsteuer

Neuigkeiten zum Thema Grundsteuer

Abgabefrist Grundsteuererklärungen bis zum 31. Januar 2023 verlängert

Auch wenn die Abgabefrist erwartungsgemäß verlängert wurde, empfehlen wir die weitere Bearbeitung der Grundsteuererklärungen mit hoher Priorität! Von einer weiteren Fristverlängerung kann nicht ausgegangen werden.

Es erreichte uns viel positives Feedback von den Anwendern und viele konnten durch konsequente Nutzung von ARCHIKART inzwischen die vollständige Abgabe aller Erklärungen vermelden!

Nutzen Sie ARCHIKART für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärungen! Minimieren sie den personellen Aufwand und erhöhen sie die Datenqualität durch Nutzung der Datengrundlage ALKIS. Schieben Sie die Aufgabe nicht mehr länger vor sich her und starten Sie durch!

banner grundsteuerreform faq

Auf Basis eigener praktischen Erfahrungen, Rückmeldungen von Anwender und zum Teil auch exklusive Informationen aus den Behörden haben wir eine FAQ-Liste erstellt. Eine rechtliche Verbindlichkeit der Informationen können wir nicht zusichern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg (MdFE) korrigiert Handlungsanweisung bezüglich Vorgabe eines Sammelaktenzeichen für alle Flächen, Land- und Forstwirtschaft eines Eigentümers.

Die Vorgehensweise der Brandenburger Finanzämter zur grundsätzlichen Zusammenfassung aller Grundstücke Land- und Forstwirtschaft eines Eigentümers unter einem einzigen (Sammel-)Aktenzeichen haben wir aufgrund zahlreicher Anfragen und besonderen Problemstellung mehrfach thematisiert und schließlich direkt an das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg (MdFE) herangetragen.

In dieser Sache haben wir nun vom MdFE folgende Information erhalten:

Die bislang in Brandenburg praktizierte pauschale Zusammenfassung aller Flächen Land- und Forstwirtschaft eines Eigentümers unter einem (Sammel-)Aktenzeichen ist mit der rechtlichen Grundlage „wirtschaftliche Einheit gemäß § 2 des Bewertungsgesetzes (BewG)“ sachlich / fachlich nicht zu rechtfertigen.

Aus diesem Grund hat das MdFE nun die Brandenburger Finanzämter angewiesen, den Anträgen der Eigentümer auf Vergabe einzelner Aktenzeichen nachzukommen. Insbesondere Anträge zur Erteilung von separaten Aktenzeichen je Gemeinde ist zu entsprechen.

Darüber hinaus können auch für Flächen Land- und Forstwirtschaft auch Einzelaktenzeichen für bestehende wirtschaftliche Einheiten beantragt werden sofern dies nach den Kriterien des § 2 BewG begründet wird.

Das Ministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die pauschale Beantragung von Aktenzeichen je Pachtvertrag oder Einzelaktenzeichen je Flurstück nicht entsprochen werden wird, weil dies keine Kriterien gemäß §2 BewG ist. 

Wir werden seitens ARCHIKART die Beantragung von Aktenzeichen durch eine neue Auswertung unterstützen. Sofern die wirtschaftlichen Einheiten schon als Grundsteuerobjekte unter einem vorläufigen Aktenzeichen erfasst sind, können diese für die zur Beantragung von Aktenzeichen im Format CSV exportiert und an die Finanzämter werden.

Finanzämter beginnen mit dem postalischen Versand der Grundsteuerwertbescheide

Überraschenderweise erreichten uns inzwischen Rückmeldungen, dass die Finanzämter begonnen haben erste Grundsteuerwertbescheide per Post zu versenden.

Wir empfehlen den Scan der Grundsteuerwertbescheide als PDF und die Verknüpfung und Ablage im ARCHIKART – Dokumentenarchiv unterhalb der entsprechenden Grundsteuererklärung. Sofern ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) angekoppelt ist erfolgt dabei automatisch die Ablage im DMS.

Diese Gelegenheit kann gleich genutzt werden, um den festgesetzten Grundsteuerwert in ARCHIKART zu erfassen. Hierzu ist das Paket Grundsteuermessbescheid|Q1301Grundsteuermessbescheid unter dem Paket Grundsteuererklärung zu konfigurieren! Das Paket wird kurzfristig noch bezüglich der Begrifflichkeiten aktualisiert.

Elektronische Abholung der Grundsteuerwertbescheide?

Das ELSTER-Portal gibt zum Datenaustausch mit der Finanzverwaltung folgende Informationen heraus:
Dateien von der Finanzverwaltung werden als Rohdaten zur Verfügung gestellt. Diese sind nicht menschenlesbar und müssen daher zwingend mit einer externen Software aufbereitet und weiterverarbeitet werden. Wenn Sie Daten mit den Rechenzentren der Finanzverwaltung ("Partner") austauschen möchten, müssen Sie (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Ihrem Softwareanbieter) prüfen, ob die elektronisch bereitgestellten Daten verarbeitet, bzw. erstellt werden können. Die detaillierten Informationen und den Softwaredownload finden Sie hier.

Bislang sind wir davon ausgegangen, dass die elektronische Abholung der Grundsteuerbescheide der einzige Übermittlungsweg ist. Aufgrund des Papierversandes der Grundsteuerbescheide stellt sich nun allerdings die Frage ob und wie viele ARCHIKART-Anwender so eine Rückschnittstelle lizenzieren würden? Nachteilig ist hierbei, dass die GMBX Schnittstelle den Grundsteuerwertbescheid selbst leider nicht als PDF liefert, womit trotzdem ein manueller Scan der Papierbescheide für die Ablage in den (digitalen) Akten erforderlich ist.

Bekunden sie ihr Interesse gern per Kommentar oder über unser Kontaktformular, auch welche Erwartungen sie an solch eine Rückschnittstelle für Grundsteuerwertbescheide hätten? Wir sind an dem aktiven Austausch mit Ihnen sehr interessiert.

Es ist noch nicht zu spät mit ARCHIKART loszulegen! Denn auch mit der Verlängerung der Abgabefrist ist der Vorteil der vorhandenen ALKIS Daten in ARCHIKART Gold wert. Unsere drei Schulungsvideos geben Ihnen einen schnellen Einblick in die Anwendung und schon können Sie anfangen. Packen Sie's an!

Header Webseminar Grundsteuer


Autor/ Autorin

Carsten Rettig

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