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"Nicht warten, sondern anfangen!" - so lautet unser Tipp, wenn es um die Erstellung und Übertragung der Grundsteuererklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform geht. Aus den Rückmeldungen entnehmen wir, dass sich diesen Tipp bereits zahlreiche Verwaltungen zu Herzen genommen haben. Vier von ihnen haben sich etwas ausführlicher geäußert, lesen Sie selbst!
Karin Obser, Sachbearbeiterin Abteilung Bau und Liegenschaften:
Wie läuft die Bearbeitung und die Erstellung der Grundsteuererklärung?
„Die Bearbeitung der Erstellung läuft seit ein paar Tagen gut und wir kommen voran. Doch wie vorausgesehen, bleiben wir immer an den Stellen hängen, an denen ARCHIKART nicht oder nicht vollständig mit Daten gefüllt worden ist. Das Nacharbeiten kostet vor allem Zeit. Aber das ist natürlich ein internes Problem.“
Wie unterstützt Sie ARCHIKART bei der Grundsteuererklärung?
„Die Informationen und die Blogbeiträge haben uns sehr bei den Vorbereitungen geholfen. Dass die Eingaben über das Programm Grundsteuerobjekte /Einheitswertbescheide zu der Schnittstelle zu Elster laufen, ist aus unserer Sicht großartig und funktioniert sehr gut. Vor allem die Schulungstage vor Ort und die Online Webinare haben uns sehr geholfen ... dabei insbesondere Hinweise zur Erstellung von Findenlisten, Stapelverarbeitungen, Einrichtung von Detailansichten und viele weitere hilfreiche Tipps.“
Welche Tipps würden Sie anderen Anwendern im Vorfeld der Abgabe geben?
„Es gibt eigentlich immer nur das Eine zu sagen: Die Eingaben in ARCHIKART so umfangreich wie möglich vorzunehmen und diese auch immer wieder zu prüfen und zu ergänzen. Ebenso sollten die ALKIS-Daten stets aktuell gehalten werden. In unserem Fall haben wir im Vorfeld festgestellt, dass wir nur wenige Einheitswertnummern in den Akten hatten, so dass wir erst auf Nachfrage bei den Finanzämter die fehlenden Nummern erhalten werden. Diese Möglichkeit wird von den Finanzämter aber unterschiedlich gehandhabt. Nicht alle sind bereit, die Einheitswertnummern nachzureichen. Hilfreich wäre da eine Vorab-Abfrage der Landeskirche bei den Finanzämtern für alle Kirchenkreise gewesen. Wir haben vor der Bearbeitung über ARCHIKART ein Excelliste erstellt, um unter anderem steuerpflichtige und steuerbefreite Flurstücke besser filtern zu können. Aber das ist sehr individuell.
Bis wir für uns den richtigen Weg der Bearbeitung und Zusammenstellung der Daten gefunden haben, hat es eine Weile gedauert. Vieles wurde verworfen, aber ARCHIKART ist auf jeden Fall eine sehr große Unterstützung.“
Petra Linke, Sachbearbeiterin Abteilung Liegenschaften:
„Die Umsetzung der Formulare im Verfahren ARCHIKART stellt für uns eine enorme Arbeitserleichterung dar. Thematische Fragestellungen werden ernst genommen und versucht zu beantworten.“
Regina Triebe, Sachbearbeiterin Bereich Liegenschaftsmanagement:
„Wir haben das Paket Einheitswertbescheide bereits von Anfang an genutzt und darin die Steuerbescheide vom Finanzamt und die Abgabenbescheide der Stadt wie Müll, Straßenreinigung, Winterdienst erfasst. Somit nutzen wir als Grundlage die alten Bescheide, duplizieren diese und verknüpfen den alten Vorgang als Vorgängerbescheid.
Bei auftretenden Fragen oder Fehlern konnte ARCHIKART bisher immer gut helfen. Es stehen zeitnah Updates zur Verfügung, es gibt damit eine stetige Weiterentwicklung des Paketes und das in Zusammenarbeit mit den Anwendern. Es gibt auch so manch hilfreichen Tipp ... Für alle ist es neu und wir lernen ständig gemeinsam dazu.
Vor Beginn der Bearbeitung sind die Videos von ARCHIKART auch sehr hilfreich gewesen. Für alle Kolleg*innen, die eingespannt wurden, haben wir einen kurzen Leitfaden mit allem Notwendigen als Word-Dokument erstellt.“
Susann Meyer, Sachbearbeiterin SG Hoch- und Tiefbau, Liegenschaften:
„Wir als Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz haben über 1600 Flurstücke im Zuge der neuen Grundsteuerreform gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Durch Anwenderhinweise (sicher nicht nur unserer IT-Abteilung) zu Beginn des Jahres 2022 befasste sich ARCHIKART mit der Schaffung einer Softwarelösung zur Umsetzung dieser Mammut-Aufgabe der Kommunen.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die Erstellung der Grundsteuerobjekte am Flurstück mit Verknüpfung bereits erfasster Gebäude (FM-Objekte) und hinterlegter Eigentümer erleichtert die Erstellung der Grundsteuerformulare. Alle Daten vom Flurstück und beigefügten Gebäuden werden vorgetragen. Der Arbeitsaufwand verringert sich damit enorm. Mit wenigen Klicks und Ergänzung des Bodenrichtwertes oder der Ertragsmesszahl ist die Erklärung fertig gestellt.
Unser Finanzamt hat Flurstücke teilweise in mehreren Einheitswertaktenzeichen aufgeführt. Ohne interne Prüfung würde die Erklärung des Flurstückes doppelt angemeldet. ARCHIKART erkennt, ob bereits ein Grundsteuerobjekt für das Flurstück angelegt ist und gibt eine Bildschirmwarnung ab. Diese Sicherung finden wir sehr hilfreich. Die doppelten Aktenzeichen, entstanden u.a. durch Flurneuordnungen, konnten wir ans Finanzamt zu unserer Entlastung zurückgeben.
Gleichzeitig sehen wir den Vorteil bei der Nacherklärung in sieben Jahren über ARCHIKART. Die bereits erfassten Grundsteuererklärungen könnte man kopieren. Sofern sich nichts geändert hat, müssten nur die Bodenrichtwerte und das Datum angepasst werden."
Sie sind ebenfalls mit der Bearbeitung der Grundsteuererklärungen betraut? Sie haben dabei bereits einige Erfahrungen gemacht? Sie haben ein paar Tipps parat? Berichten Sie uns davon und geben Sie sie weiter! Kollegen und Kolleginnen in anderen Verwaltungen profitieren davon! Außerdem sind wir als Softwarehersteller ebenfalls daran interessiert und halten es wie Frau Triebe von der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel: "Für alle ist es neu und wir lernen ständig gemeinsam dazu."
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