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Die Verkehrssicherungspflicht betrifft viele Fachbereiche einer Verwaltung. Als Eigentümerin von Bäumen, Spielplätzen und Straßen hat sie die Rechtspflicht, Schäden Dritter zu verhindern. Regelmäßige Kontrollen und eine rechtssichere Dokumentation dieser sind dabei unverzichtbar. Ein kostenfreies Web-Seminar zeigt Ihnen, wie Sie dabei richtig vorgehen.
Was heißt Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht oder auch Verkehrspflicht bezweckt die Abwehr von Gefahrenquellen durch den Eigentümer, Träger oder auch Unterhalter. Schäden Dritter sollen durch entsprechende Maßnahme vermieden werden. Kommunen und Landkreise betrifft dies vor allen Dingen in den Bereichen der Baum-, Grünflächen- und Spielplatzverwaltung, aber auch auf Friedhöfen und in öffentlichen Gebäuden, bei kommunalen Veranstaltungen und auf öffentlichen Straßen gilt die Pflicht der Gefahrenabwehr.
Kyrill, Xavier und Frederike – so hießen die Sturmtiefs der vergangenen Jahre, die Schäden in Millionenhöhe verursacht haben. Viele davon wurden durch umgestürzte Bäume und herabfallende Äste verursacht. Für diese Schäden haftet der Baumeigentümer oder deren Verfügungsberechtigter. Dieser muss laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Kann der Baumeigentümer jedoch nachweisen, dass seine Bäume oder Baumflächen regelkonform nach bestem Wissen und mit aktuellem technischen Stand der Untersuchungsmethoden auf Verkehrssicherheit geprüft wurden, kann für Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt wie Sturm ab Windstärke 9, Windbruch,Grünastbruch, Schneelast oder Blitzeinschlag keine Haftung gelten. Die Verkehrssicherheit bezeichnet dabei den Schutz vor Gefahren an Bäumen im Straßenbereich, auf öffentlichen Flächen und an öffentlichen Rad- und Wanderwegen.
Hier die Kontrollen jederzeit rechtssicher nachzuweisen, kann bei großen Baumbeständen schwierig werden. Deshalb ist die digitale Haltung von Baumdaten in Form eines Baumkatasters heutzutage nahezu unerlässlich. Dank moderner Technik können in diesem Zusammenhang auch Kontrollen einfach und rechtssicher durchgeführt werden. Mehr dazu erfahren Sie im kostenfreien Web-Seminar der TWENTY2Xvirtual.
Gerade in den Sommermonaten reiht sich oftmals eine Straßenbaustelle an die andere. Vor allem Pendler und Urlauber müssen daher hier und dort einen Stau in Kauf nehmen. Auf der anderen Seite möchte kein Autofahrer von einem Schlagloch in das nächste fahren und bevorzugt lieber die gut erhaltenen Straßen. Doch damit dieser Zustand so bleibt, sind eben hin und wieder auch Straßeninstandhaltungen erforderlich. Verantwortlich dafür sind die Straßenbaulastträger, also unter anderem Kommunen und Landkreise. Das gesamte Straßennetz ist für diese ein nicht zu unterschätzender Vermögensanteil, den es nachhaltig zu verwalten gilt. Darüber hinaus kommt auch im öffentlichen Verkehrsraum die Verkehrssicherungspflicht zum Tragen.
Um diese Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, ist es notwendig, in regelmäßigen Intervallen Begehungen und Wartungen durchzuführen und diese auch nachzuweisen. Dabei ist nicht nur die Straße selbst, sondern auch ihre unmittelbare Umgebung wie Seitenstreifen aber auch Verkehrszeichen, Hydranten und Masten zu kontrollieren. Der Umfang und die zeitlichen Intervalle richten sich nach der Straßenklasse und der Verkehrsfunktion einer Straße. Straßen mit einem größeren Gefährdungspotenzial sollten einer höheren Anzahl an Begehungen unterliegen als niederrangigere Straßen. Um im Schadensfall die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen zu können, ist jede Begehung lückenlos zu dokumentieren. Dabei sind die Erfassung von Datum, Uhrzeit, Ort sowie die Darstellung des Mangels von der Feststellung bis zur Behebung als Mindestanforderung unabdingbar. Weitere Informationen zur Straßenkontrolle mittels App und Mobilgerät finden Sie hier.
Träger öffentlicher Friedhofsanlagen unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Damit einher geht die Pflicht zur Überprüfung der Wege, Bäume und Standsicherheit der Grabmale. Mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode ist eine Friedhofsbegehung mit Kontrolle der Grabstellen und Grabsteine vorgeschrieben. Denn gerade in den Wintermonaten ereignen sich immer wieder Unfälle auf Friedhöfen durch lose Grabsteine. Der Schwerpunkt bei der Vor-Ort-Kontrolle liegt daher auch auf der Standfestigkeitskontrolle der Grabmale, die aus versicherungsrechtlichen Gründen dokumentiert werden muss. Aber auch der allgemeine Zustand der Grabstätten wird begutachtet, denn der Friedhof und damit auch die einzelnen Grabstellen sollen ein gepflegtes und damit würdiges Gesamtbild ergeben. Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag "In wenigen Schritten Grabkontrollen durchführen".
Auch öffentliche Gebäude unterliegen der Verkehrssicherheit und damit der Pflicht der regelmäßigen Begehungen. Vor allen Dingen im Bereich des Brandschutzes und bei technischen Geräten und Anlagen sind hier entsprechende Protokolle erforderlich.
Im Rahmen der TWENTY2Xvirtual zeigen wir Ihnen gemeinsam mit dem Databund e.V. in einem kostenfreien Web-Seminar, wie Sie effizient vorgehen, um die Verkehrssicherungspflicht in allen Bereichen zu erfüllen: Von der Schadenserfassung über die Dokumentation bis hin zum Handlungsbedarf und der Verwaltung aller Aufträge. Hier geht's zum Mitschnitt:
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