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Das Thema Grundsteuerreform beschäftigt nach wie vor die Gemüter. Schließlich rückt der Stichtag für die Übertragung der Grundsteuererklärungen immer näher. Nach wie vor gibt es zahlreiche Fragen und Informationsbedarf. Daher möchten wir erneut an dieser Stelle versuchen, weiterzuhelfen und Tipps zu geben.
In unseren vergangenen Beiträgen haben wir bereits zahlreiche Informationen zusammengetragen und Fragen beantwortet. Hier können Sie gern jederzeit wieder reinschauen. In den letzten Wochen haben uns dazu viel positives Feedback und weiterführende fachliche Fragen sowie auch Verbesserungsvorschläge erreicht. Vielen Dank dafür!
Die Entwicklung der Applikation ist äußerst dynamisch und die Routinen zum automatischen Vorausfüllen der Formulare wurden laufend optimiert und verbessert. Bitten sie daher Ihren zuständigen Administrator unbedingt ARCHIKART regelmäßig auf die jeweils aktuellste Patchversion zu aktualisieren.
Diese wird in der Regel wöchentlich donnerstags im Kundenbereich der ARCHIKART Homepage veröffentlicht.
Es gab einige Anfragen bezüglich Importmöglichkeiten für Bodenrichtwerte und Grundsteuerobjekte beispielsweise aus der Finanzbuchhaltung. Wir verstehen die Wünsche, die Automatisierung der Erstellung der Grundsteuererklärungen hat aber doch Grenzen!
Die in der Grundsteuererklärung erwarteten Angaben werden von den Finanzbehörden gerade deshalb von den Eigentümern abgefragt, weil diese eben nicht vorliegen und eben nicht automatisiert ermittelt werden können! Hier sind menschlicher Sachverstand und Kenntnisse zum entsprechenden Grundstück gefragt. Man erkennt die konkreten Probleme erst, wenn man exemplarisch Grundsteuererklärungen für einige Objekte erstellt.
Daher lautet unser Tipp:
Warten Sie nicht auf weitere Automatismen und Importmöglichkeiten, sondern beginnen Sie mit der Arbeit!
Ihre Aufgabenliste ergibt sich aus den von den Finanzbehörden mitgeteilten Einheitswertaktenzeichen. Verteilen Sie die Arbeit auf mehrere Schultern! Jedes Steuerobjekt sollte wenigstens einmal im Grundsteuerportal des Bundeslandes angesehen werden. Die manuelle Übernahme von Bodenrichtwert und/oder Ertragsmesszahl ist bei der Gelegenheit kein großer Aufwand. Nutzen Sie dies und verknüpfen Sie die Grundstücksauskunft aus dem Grundsteuerportal (PDF-Datei) gleich per Drag & Drop zum Grundsteuerobjekt! Die manuelle Anlage der Grundsteuerobjekte mit ARCHIKART hat den positiven Nebeneffekt der Plausibilisierung der Eingaben. Außerdem sind durch die Datenbasis ALKIS, Tippfehler bei Flurstücks- und Grundbuchbezeichnungen, Flächenangaben ausgeschlossen.
Wir sind überzeugt: Auch, wenn nicht alles automatisch abläuft und die Daten vorab nicht massenhaft in Excel aufbereitet werden, haben sie mit ARCHIKART durch die Datenbasis ALKIS die bestmögliche und effektivste Lösung für die Erstellung und Abgabe der Grundsteuererklärungen.
Gern gehen wir an dieser Stelle wieder auf die von zahlreichen Anwendern gestellten Fragen ein, die von allgemeinem Interesse sind:
Frage 1: Wir sind noch kein ARCHIKART Kunde, können wir trotzdem ARCHIKART zur Erstellung der Grundsteuererklärungen erstellen?
Ja, natürlich. Wir erstellen Ihnen hierzu gern ein Angebot und sind dabei überzeugt, dass wir Ihnen mit ARCHIKART, auch eingeschränkt auf das Thema „Grundsteuererklärungen“, eine ausgezeichnete und preislich attraktive Lösung bieten können. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Kauf und Miete der Softwarelösung.
Frage 2: Welche Voraussetzungen gibt es für die Erstellung der Grundsteuererklärungen mit ARCHIKART?
Voraussetzung für die Erstellung der Grundsteuererklärungen sind die Flurstück- und Grundbuchdaten aus ALKIS - möglichst zum Stichtag 01.01.2022 oder neuer.
Grundstücke und Gebäude müssen in ARCHIKART nicht angelegt sein und müssen zur Erstellung der Grundsteuererklärungen auch nicht angelegt werden. Auch Bodenrichtwerte müssen vorab nicht in ARCHIKART importiert werden.
Alle über die Grundstückangaben (ALKIS) hinausgehenden erforderlichen Angaben können an den entsprechenden Stellen in den Formularen einfach eingetragen werden. Bei unbebauten Grundstücken sind das nur wenige Informationen.
Frage 3: Wir arbeiten noch mit ARCHIKART 3, können wir trotzdem die Grundsteuererklärungen erstellen?
Ja, kontaktieren Sie dazu bitte Ihren Ansprechpartner im ARCHIKART Vertrieb oder bei Ihrem betreuenden Vertriebspartner! Sie erhalten ein Angebot für die ARCHIKART 4 Installation inklusive ALKIS-Import, Lizenzierung der Grundsteuererklärungen und der zugehörigen Schulungsvideos.
So kann ARCHIKART 4 dann kurzfristig zur Erstellung der Grundsteuererklärungen genutzt werden.
Die spätere Migration Ihrer ARCHIKART 3 Daten erfolgt schließlich in die gleiche Datenbank, allerdings in einen separaten Mandanten.
Bei entsprechendem Interesse wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft, ob und wie die Grundsteuerobjekte und -erklärungen in den anderen Mandanten überführt werden können. Konkrete Aussagen können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen.
Frage 4: Warum soll ich die Grundsteuererklärungen in ARCHIKART erfassen, ergeben sich überhaupt Vorteile gegenüber der Direkterfassung im Elsterportal?
Bedenken Sie, dass es bei der Direkteingabe im Elsterportal erforderlich ist, alle Informationen zu allen Grundsteuerobjekten komplett manuell einzutippen! So müssen die Angaben zu jedem Flurstück inklusive Grundbuchnummer, Fläche, Lage aber auch die Angaben zur Eigentümerschaft zu jedem Grundsteuerobjekt, also vermutlich viele hundertmal, in die Elstermaske eingegeben werden. Hinzu kommen schließlich noch die eigentlichen Erklärungsdaten wie Bodenrichtwerte, Wohn- bzw. Bruttogrundflächen und / oder die Ertragsmesszahlen.
Bei der Nutzung von ARCHIKART werden die Grundsteuerobjekte einfach entsprechend dem Einheitswertaktenzeichen per Drag & Drop aus den vorhandenen Flurstücken gebildet. Die Formularmasken sind dann schon weitestgehend vorausgefüllt und die Eingaben werden nebenbei plausibilisiert.
So muss beispielsweise die simple und oft immer gleiche Angabe zum Eigentümer in ARCHIKART nur ein einziges Mal erfasst werden. Der entsprechende Personendatensatz kann dann mit allen Grundsteuererklärungen verknüpft werden. Gerade im Fall ‚unbebautes Grundstück‘ sind die Formulare nahezu komplett vorausgefüllt!
Sparen sie sich Arbeit und vermeiden Sie Fehler durch die Nutzung von ARCHIKART!
Frage 5: Können in ARCHIKART Bodenrichtwerte importiert werden?
Technisch können wir Ihnen den Import von Bodenrichtwerten aus einer Datei als Dienstleistung anbieten, sofern für die relevanten Flurstücke eine Datei mit den folgenden grundsätzlichen Angaben verfügbar ist:
Bislang hat noch kein Anwender eine entsprechende Datei beschaffen können. Wir prüfen derzeit die Möglichkeit einer zentralen Datenaufbereitung bzw. Datenbeschaffung. Konkrete Aussagen können wir aktuell leider nicht treffen. Eine grundsätzliche Erschwernis ist dabei die Tatsache, dass die Bodenrichtwertzonen nicht flurstückscharf sind. Aus dem Grund werden selbst bei einer automatisierten flurstückscharfen Ermittlung der Bodenrichtwerte die Ergebnisse, auch wegen der notwendigen Kalibrierung zur Grundbuchfläche, immer zu prüfen sein. Das ist vermutlich auch der Grund, warum die Finanzbehörden die Eigentümer bezüglich Ermittlung der Bodenrichtwerte in die Pflicht nehmen.
Frage 6: Können die Daten zu Grundsteuerobjekten / Grundsteuererklärungen extern aufbereitet (Excel) und dann nach ARCHIKART importiert werden?
Nein. Das geht grundsätzlich nicht. Es gibt keine Schnittstelle zum Import von Grundsteuerobjekten / Grundsteuererklärungen.
Grund sind die sehr umfangreichen Plausibilisierungsregeln der Elsterdatensatzbeschreibung. Dazu gehören Feldlängen, Pflichtfelder und umfangreiche Abhängigkeiten der Felder untereinander. Die Plausibilisierung in ARCHIKART erfolgt direkt bei der Eingabe unter Nutzung von Funktionalitäten der Elsterschnittstelle. Externe Daten müssten vorplausibilisiert werden, um eine Importfähigkeit herzustellen. Hierzu gibt es aktuell leider keine technischen Möglichkeiten.
Frage 7: Wie übermittelt ARCHIKART die Grundsteuererklärungen an das Elsterportal?
Die Übermittlung erfolgt über den „ELSTER Rich Client (ERiC)“. Die Umsetzung der Schnittstelle ist weit fortgeschritten. Der ERiC Client ist bereits Bestandteil der aktuellen Patchversionen. Funktionalitäten des Clients werden dabei beispielsweise genutzt, um die Eingaben zu plausibilisieren und Angaben vorauszufüllen. So wird z.B. das zuständige Finanzamt automatisch aus dem Einheitswertaktenzeichen ermittelt. Zur Nutzung der Schnittstelle benötigen Sie einen Elster-Account und die zugehörige Zertifikatsdatei.
Sollten Sie weitere Fragen oder Feedback haben, wenden Sie sich gern an unsere Fachberaterin Doreen Quaas oder Ihre Ansprechpartnerinnen im Vertrieb.
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Doreen Quaas
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