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Los geht´s mit der Abgabe Ihrer Grundsteuererklärungen: ARCHIKART Elsterschnittstelle ist produktiv!

Los geht´s mit der Abgabe Ihrer Grundsteuererklärungen: ARCHIKART Elsterschnittstelle ist produktiv!

Erstellung der Grundsteuererklärungen ohne Einschränkung möglich auch bei stark ausgelasteten Elsterportal

Pünktlich zum 1. Juli wurden im Elsterportal die Formulare zur Erfassung und Abgabe der Grundsteuererklärungen freigeschaltet. Auch ARCHIKART hat pünktlich die Elsterschnittstelle implementiert.  Doch schon nach kurzer Zeit waren die Server der Finanzverwaltungen dem Ansturm nicht mehr gewachsen. Die Erfassung von Grundsteuererklärungen wurde so zum Geduldsspiel bzw. unmöglich.

Gut, dass Sie durch die Nutzung von ARCHIKART die Grundsteuererklärungen in Ruhe in ihrer eigenen Netzwerkumgebung, sozusagen Offline vorbereiten und erfassen können. Weil im Rahmen der ARCHIKART Updates der jeweils aktuelle Elsterclient mit ausgeliefert wird, funktionieren auch die Plausibilitätsprüfungen der Erklärungen offline, also tatsächlich ohne Rückgriff auf das Elsterportal.

Erst bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen kommuniziert ARCHIKART mit den Servern der Finanzverwaltung, allerdings über einen separaten Service, so dass auch hier eine möglicherweise starke Auslastung des Elsterportals keinen Einfluss auf die elektronische Abgabe via Elster Schnittstelle hat.

Wie ist der aktuelle Stand in ARCHIKART?

Die Schnittstelle zu Elster ist implementiert und ab der ARCHIKART Patchversion 4.73.21 nutzbar. Benötigen Sie hierzu noch ein Angebot? Wenden Sie sich gern an uns!
Alle Anwender wurden dazu per Email informiert und mit einer Anleitung in die Lage versetzt die Elsterschnittstelle selbstständig einzurichten (administrative Rechte erforderlich). Alternativ unterstützen wir oder ihr ARCHIKART Vertriebspartner sie gern bei der Einrichtung der Schnittstelle. Bei der Neueinrichtung der Applikation „Grundsteuerobjekte / Einheitswertbescheide“ wird die Elsterschnittstelle übrigens ab sofort automatisch mit konfiguriert!

Blog Grafik 2c Grundsteuerreform3 700px 1

Woran erkenne ich ob die Elsterschnittstelle bereits eingerichtet ist?

Mit Einrichtung der Elsterschnittstelle erweitert sich die Toolbar im Paket Grundsteuererklärungen um die Funktionen:

  • Bild1 Grundsteuererklaerung pruefen Grundsteuererklärung prüfen
  • Bild2 Grundsteuererklaerung als PDF exportieren Grundsteuererklärung als PDF exportieren
  • Bild3 Grundsteuererklaerung Elster uebertragen Grundsteuererklärung an Elster übertragen


Welche weiteren Entwicklungsschritte sind geplant?

1. Verbesserung der Vorausfüllung

Zurzeit erreichen uns täglich noch Hinweise und Wünsche zur Verbesserung der automatischen Vorausfüllungen der Formulare, welche wir stetig umsetzen. Wie empfehlen daher weiterhin die Installation der wöchentlich bereitgestellten Patchversion 4.73.x!

2. Unterstützung von Grundsteuerobjekten mit mehr als 99 Flurstücken

Wir haben einige Fälle in denen die Finanzämter Grundsteuerobjekte mit mehreren hundert Flurstücken, ohne Rücksicht auf die Vorgabe ‚wirtschaftliche Einheit‘, gebildet haben. Es handelte sich hierbei i.d.R. um landwirtschaftliche Flächen. Wir raten mit Blick auf die Zukunft hier dringend in Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt zu treten und auf die Aufteilung in kleinere Grundsteuerobjekte, idealerweise ein Steuerobjekt je Flurstück, zu bestehen. Nur so sind in der näheren Zukunft die Fälle Ankauf, Verkauf, Tausch und die Umlage der auf die Einzelflächen entfallenden Grundsteuerbeträge auf die jeweiligen Nutzer handhabbar! Ein Grundsteuerwertbescheid für ein einzelnes Flurstück hat Bestand und Gültigkeit so lange dieses Flurstück existiert. Bei einem Grundsteuerobjekt bestehend aus sehr vielen Flurstücken muss mit häufigen (vielleicht jährlichen) Änderungen gerechnet werden, welche dann jeweils über das Elsterportal zu erklären sind!

Aus diesen Gründen raten wir dringend mit Verweis auf die Vorgabe „wirtschaftliche Einheit“ auf die Bildung von kleineren Grundsteuerobjekten zu bestehen!

Bei landwirtschaftlichen Flächen wäre die Bündelung der Flächen die gemeinsam verpachtet sind, also gemeinsam von einem landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet werden die größte zu akzeptierende Einheit. Mit Hinblick auf die Änderung der Verpachtung ist aber selbst so ein Grundsteuerobjekt mittel- und langfristig nachteilig.

Trotzdem werden wir in Kürze die Erfassung und Erklärung solcher großen Grundsteuerobjekte unterstützen. Dazu werden wir die aktuelle Grenze von 99 Flurstücken aufheben. Bei Verfügbarkeit dieser Funktionalität werden wir sie entsprechend informieren.

3. Abgabe der Grundsteuererklärungen im Stapel

Aktuell ist die Abgabe der Grundsteuererklärungen jeweils noch eine Einzelaktion. In künftigen Versionen wird die Abgabe auch im Stapel möglich sein.

4. Integration des jeweils aktuellen Elster Client im Rahmen der Softwarepflege

Seitens der Finanzbehörden wird der Elsterclient in unregelmäßigen Abständen zur Behebung von Fehlern aktualisiert. Bislang wurden im Wesentlichen bei den Plausibilisierungen nachgebessert. Wir liefern mit den wöchentlichen Patchversionen jeweils den aktuellsten Elsterclient aus.

5. Erstellung einer Kurzanleitung zur Abgabe der Grundsteuererklärungen über ARCHIKART

Die Abgabe der in ARCHIKART erfassten Grundsteuererklärungen ist weitestgehend selbsterklärend, trotzdem werden wir hierzu in Kürze eine Anleitung erstellen. Voraussetzung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen: ein Elster-Account und die zugehörige Zertifikatsdatei.

6. Veröffentlichung einer FAQ Liste

Stetig arbeiten wir die l im Rahmen der Blogbeiträge veröffentlichten Fragen und Antworten redaktionell auf. Diese finden Sie auch gebündelt auf unserer ARCHIKART Webseite als FAQ-Seite.

Informationen zur Steuernummer

Die aktuell am häufigsten gestellten Fragen beziehen sich auf die Steuernummer. Diese möchten wir Ihnen gern beantworten!

Frage 1: Muss bei beim Eigentümer/ bei den Eigentümern die Steuernummer angegeben werden?

Aus technischer Sicht ist die Angabe der Steuernummer kein Pflichtfeld, eine Grundsteuererklärung kann also ohne Angabe der Steuernummer abgegeben werden. Wir empfehlen Ihnen hier allerdings die Rücksprache mit dem Finanzamt.

Frage 2: Ich habe die Steuernummer am Eigentümer hinterlegt, diese wird jedoch nicht akzeptiert. In welchem Format ist die Steuernummer zu erfassen?

Neben der aus dem allgemeinen Schriftverkehr bekannten Steuernummer gibt es eine sogenannte „ELSTER-Steuernummer“. Diese lässt sich aus der normalen Steuernummer ableiten, die Bildung ist allerdings vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Wir planen seitens ARCHIKART in künftigen Versionen die automatische Konvertierung der Steuernummer, bis dahin nutzen Sie bitte in den Formularen die ELSTER-Steuernummer welche Sie auf Grund dieses Dokumentes selbst ermitteln können.

Außerdem arbeiten wir an der Möglichkeit die Steuernummer / Identifikationsnummer direkt am ARCHIKART - Personendatensatz zu hinterlegen um so künftig eine automatische Übernahme ins Formular zu erreichen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Feedback haben, wenden Sie sich gern an unsere Fachberaterin Doreen Quaas oder Ihre Ansprechpartnerinnen im Vertrieb.

Alle Informationen mit weiterführenden Links zu den vorangegangenen Blog-Beiträgen, Web-Seminar und Online-Schulungen finden Sie auf unserer Webseite.

s grundsteuerreform

Autor/ Autorin

Carsten Rettig

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