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Dürfen wir Ihnen vorstellen? Die ARCHIKART Schnittstelle zu Elster

Dürfen wir Ihnen vorstellen? Die ARCHIKART Schnittstelle zu Elster

Mit der Schnittstelle erweitern sich die Funktionen der Applikation Grundsteuerobjekte

Seit einigen Wochen ist es nun möglich, Grundsteuererklärungen via Elster an die Finanzämter zu übertragen. In unserem letzten Blogbeitrag aus der Grundsteuerreihe haben wir Sie darüber informiert, dass die Elsterschnittstelle in ARCHIKART implementiert wurde. Die Übertragung der Erklärungen ist somit auch in ARCHIKART problemlos möglich. Wie einfach und unkompliziert Sie dabei vorgehen, stellen wir Ihnen hier vor.

Viele Verwaltung müssen eine Vielzahl an Grundsteuererklärungen erstellen und übermitteln. Daher ist eine einfache und unkomplizierte Anwendung besonders wichtig. Genau dies wurde mit Einrichtung der Elsterschnittstelle in ARCHIKART berücksichtigt. Dort steht ab sofort eine erweiterte Toolbar im Paket Grundsteuererklärungen zur Verfügung, die folgende Funktionen bietet:

  • Bild1 Grundsteuererklaerung pruefen Grundsteuererklärung prüfen
  • Bild2 Grundsteuererklaerung als PDF exportieren Grundsteuererklärung als PDF exportieren
  • Bild3 Grundsteuererklaerung Elster uebertragen Grundsteuererklärung an Elster übertragen


Damit gehen Sie bei der Übertragung der Grundsteuererklärungen auf Nummer sicher. Worauf Sie achten müssen, stellen wir Ihnen gern etwas genauer vor. Nutzen Sie für Ihre Abgabe auch gern unsere Anleitung, damit Sie keinen Schritt vergessen.

Schritt 1: Prüfen Sie die Grundsteuererklärung vor der Abgabe!

Bei der Eingabe von zahlreichen Daten kann es durchaus auch mal zu Fehlern kommen. Das ist menschlich und daher nicht auszuschließen. Hier hilft eine automatische Prüfung des Systems nach Vollständigkeit und Fehlern.

Die Software ARCHIKART bietet dafür die Funktion „Grundsteuererklärung prüfen“. Führen Sie diese nach der vollständigen Erfassung der Grundsteuererklärung aus. Im Ergebnis der Prüfung werden Fehler und Hinweise angezeigt. Fehler müssen behoben, Hinweise sollten inhaltlich geprüft werden.

Bei fehlerfreier Prüfung, wird der Status der Grundsteuererklärung automatisch auf „erfolgreich geprüft“ gesetzt. Dieser Status ist Voraussetzung für die Abgabe im Elsterportal

Der Status „erfolgreich geprüft“ wird zurückgesetzt sofern die Grundsteuererklärung noch mal bearbeitet wird. In dem Fall ist eine erneute Prüfung auszuführen.

Schritt 2: Exportieren Sie die Grundsteuererklärungen zur Ablage!

Damit die Grundsteuererklärungen auch nach der Übermittlung der Daten jederzeit eingesehen oder für interne Zwecke genutzt werden können, legen viele Verwaltungen die Formulare in digitaler Form ab.

Die Software ARCHIKART ermöglicht daher mittels der Funktion "Grundsteuererklärung als PDF exportieren" die Ausgabe der Daten der aktuellen Erklärung als PDF zur eigenen Verwendung.

Schritt 3: Einfache Übergabe der Erklärung per Mausklick

Sind alle Daten erfasst, geprüft und vollständig? Dann ist eine einfache und schnelle Übertragung per Mausklick für den Bearbeitenden Gold wert.

Genau dies bietet Ihnen ARCHIKART mit der Funktion "Grundsteuererklärung an Elster übertragen". Mittels Klick auf die entsprechende Schaltfläche erfolgt die elektronische Abgabe der aktuellen Grundsteuererklärung an das Elsterportal. Voraussetzung für die Abgabe sind:

  • Lizenz, Konfiguration und Nutzerrechte für die Elsterschnittstelle
  • die betreffende Grundsteuererklärung hat den Status „erfolgreich geprüft“
  • Elsterzugang mit Passwort und Zertifikatsdatei

Die ersten Verwaltungen haben sich bereits sehr positiv über die Erstellung und Übermittlung der Grundsteuerklärungen mit ARCHIKART geäußert. Legen auch Sie jetzt los, damit Sie alle Grundsteuererklärungen fristgerecht übermitteln! ARCHIKART unterstützt Sie dabei!

Sollten Sie weitere Fragen oder Feedback haben, wenden Sie sich gern an unsere Fachberaterin Doreen Quaas oder Ihre Ansprechpartnerinnen im Vertrieb.

Alle Informationen mit weiterführenden Links zu den vorangegangenen Blog-Beiträgen, Web-Seminar und Online-Schulungen finden Sie auf unserer Webseite.

s grundsteuerreform

Autor/ Autorin

Carsten Rettig

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