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Auch in den vergangenen zwei Wochen, war die Grundsteuerreform und die softwareseitige Unterstützung bei der Erhebung und Abgabe der Grundsteuererklärungen das bei uns am häufigsten angefragte Thema. Die Verwaltungen sitzen in den Startlöchern. Nun ist auch softwareseitig der Startschuss gefallen. Für die erste Umsetzungsphase bietet ARCHIKART die entsprechenden Funktionalitäten. Ein Online-Schulungsvideo führt die Nutzer durch die ersten Schritte.
Mit der aktuell verfügbaren ARCHIKART Version können ARCHIKART Anwender und Anwenderinnen loslegen! Es stehen ab sofort folgende Funktionalitäten der ersten Umsetzungsphase zur Verfügung:
Nach Teil I "Grundsteuerreform: Abgabe der Grundsteuererklärungen" und Teil II "Neues zur Grundsteuerreform: Fragen, Antworten, Umsetzung" unserer kleinen Blogreihe zum Thema Grundsteuerreform sind zahlreiche Fragen eingegangen, die wir an dieser Stelle wieder gern beantworten:
Wann können wir loslegen?
Ab sofort! Die Funktionalitäten zur Anlage und Erfassung der Grundsteuerobjekte sind verfügbar! Voraussetzung ist neben der Lizenzierung der Applikation Grundsteuerobjekte / Einheitswertbescheide das Update auf die aktuellste ARCHIKART Patchversion (4.71.82 und höher).
Hinweis: Da wir in dem kurzen Zeitrahmen nicht alle Anwender und Anwenderinnen persönlich bei der Einrichtung unterstützen und schulen können, bieten wir diese Leistung als kostenpflichtige Videoanleitung an.
Wie werden die Masken für die Erfassung der Daten zur Grundsteuererklärung aussehen? Können wir eine Präsentation bekommen?
Die Oberfläche und Funktionalitäten zur Erfassung der Erklärungsdaten sind derzeitig noch in Entwicklung. Sie können sich auf formularbasierte Eingabemasken freuen, die sich an den amtlichen Formularen orientieren.
Obwohl der Entwicklungsprozess weit fortgeschritten ist, können wir dazu aktuell keine Präsentationen anbieten. Da Einzelpräsentationen auf Grund der Vielzahl der Anfragen sowohl personell als auch terminlich nicht leistbar wären, werden wir hierzu in Kürze zentral in unserem Blog "Verwaltung aktuell" und in einem Web-Seminar informieren.
Welche Modelle bzw. Bundesländer werden seitens ARCHIKART unterstützt?
Kann das Thema Grundsteuerreform auch mit ARCHIKART 3 bearbeitet werden?
Nein. Die Umsetzung in ARCHIKART 3 ist nicht vorgesehen. Wir empfehlen die Bearbeitung in einer parallelen ARCHIKART 4 Installation unter der Nutzung der Datengrundlage ALKIS zum Stichtag 01.01.2022.
Eine spätere Übernahme der Daten in die echtmigrierte ARCHIKART 3 Datenbank können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht zusichern. Wir werden die technischen Möglichkeiten zu einem späteren Zeitpunkt auch abhängig von dem konkreten Kundeninteresse prüfen.
Nach welchen Kriterien sind die Grundsteuerobjekte anzulegen?
Das allgemeine Feedback aus verschiedenen Quellen ist so, dass die Grundsteuererklärungen grundsätzlich für die den Finanzämtern bekannten Grundsteuerobjekten (mit Vorrang der grundsteuerpflichtigen Grundstücke) erwartet wird. Eine Anfrage beim Finanzamt hinsichtlich der dort bekannten Steuerobjekte inklusive dem Einheitswertaktenzeichen scheint sinnvoll, sofern die Finanzämter nicht sowieso per Brief die Steuererklärungen für die relevanten Steuerobjekte anfordern.
Nach der Bearbeitung der bekannten Steuerobjekte lassen sich dann in ARCHIKART alle Flurstücke ohne Bezug zu einem Grundsteuerobjekt ermitteln. Zu diesen Flächen ist dann eine Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt bezüglich der erstmaligen Grundsteuerklärung für diese Grundstücke zu empfehlen.
Wie ist der zeitliche Ablauf der Umsetzung in ARCHIKART?
Welche Vorteile hat die Erstellung der Grundsteuererklärungen mit ARCHIKART?
Die ARCHIKART Software AG steht Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unsere Fachberaterin Doreen Quaas oder Ihre Ansprechpartnerinnen im Vertrieb. Gern erstellen Ihnen diese auch ein Angebot, wenn Sie die Anwendung zur Erfassung der Grundsteuerobjekte noch nicht besitzen.
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